Ex-Krankenpfleger soll mindestens 106 Menschen getötet haben

  • Toxikologische Untersuchungen abgeschlossen.
  • Anklageerhebung voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.
  • Noch immer stehen weitere Untersuchungen aus.

Zuletzt hatten Polizei und Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit am 28. August 2017 über den Stand der Ermittlungen gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel informiert. Zu 41 Verdachtsfällen konnten zum damaligen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da die aufwändigen toxikologischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren. Seit Anfang dieser Woche liegen den Ermittlungsbehörden nun alle Ergebnisse vor. Es haben sich 16 weitere Verdachtsfälle ergeben.

Dem ehemaligen Krankenpfleger können betreffend seiner Arbeitszeit in Delmenhorst somit nunmehr insgesamt die folgenden 62 Sterbefälle zugerechnet werden:

  • 29 Taten unter Verwendung von Ajmalin (tox. Substanznachweis)  .
  • 4 Taten unter Verwendung von Sotalol (Substanznachweis) .
  • 22 Taten unter Verwendung von Lidocain (Substanznachweis)   .
  • 3 Taten durch Erinnerung/Geständnis (ohne Substanznachweis)   .
  • 1 Tat durch Zeugenbeweis   .
  • 3 Taten als sogenannte "Altfälle" (Exhumierung vor Einrichtung Soko) unter Verwendung von Lidocain.

Hinzu kommen die sechs Taten, für die der Beschuldigte bereits in zwei Prozessen in den Jahren 2006/2008 und 2014/2015 rechtskräftig verurteilt worden ist. Für den Beschäftigungszeitraum des Beschuldigten im Klinikum Oldenburg ergibt sich jetzt ein Tatverdacht in den folgenden 38 Fällen:

  • 7 Taten unter Verwendung von Kalium (medizinische gutachterliche Bewertung) .
  • 9 Taten unter Verwendung von Ajmalin (Substanznachweis) .
  • 3 Taten unter Verwendung von Sotalol (Substanznachweis) .
  • 4 Taten unter Verwendung von Amiodaron (Substanznachweis) .
  • 12 Taten unter Verwendung von Lidocain (Substanznachweis) .
  • 3 Taten durch Geständnis (ohne Substanznachweis).

Für fünf dieser Verdachtsfälle muss jedoch einschränkend angemerkt werden, dass hier aufgrund einer medizinisch indizierten Medikamentenverabreichung noch ergänzende Untersuchungen erfolgen müssen. Wann die für eine abschließende Bewertung dieser Fälle notwendigen Ergebnisse vorliegen, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Nach wie vor offen sind ebenfalls die Ergebnisse der durch die Staatsanwaltschaft im Wege der internationalen Rechtshilfe in Auftrag gegebenen Exhumierungen in der Türkei.

Eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gegen Niels Högel wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres erfolgen.

Dieses Thema im Programm: Hörfunknachrichten, 9. November 2017, 12 Uhr

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