Werft nimmt Gorch Fock als Pfand: Darf meine Werkstatt das auch?

Im Streit um Geld hat die Bredo-Werft in Bremerhaven die Gorch Fock als Pfand genommen. Wäre so etwas auch bei einer Autowerkstatt denkbar? Ein Bremer Jura-Professor erklärt das Pfandrecht.

Eine Parkkralle an einem Automobil
Nach dem Pfandrecht könnte eine Kfz-Werkstatt ein Auto als Pfand behalten, sollte es offene Rechnungsbeträge geben. Bild: Imago | Steinach

Inwiefern darf die Bredo-Werft die Gorch Fock nach den Sanierungsarbeiten als Pfand einbehalten?

Im Allgemeinen ist es durchaus üblich, dass Unternehmer, welche Sachen reparieren, ein Pfandrecht an der zu reparierenden Sache erhalten und daher die Sache nicht herausgeben, bis ihre Forderung erfüllt ist. Hier allerdings gibt es die Besonderheit, dass es sich um ein Schiff handelt, wofür besondere Regelungen gelten, die allerdings wohl nicht auf die Gorch Fock Anwendung finden. Zweitens besteht die Besonderheit, dass die Gorch Fock so bekannt ist, dass jedem Unternehmer bekannt war, dass sie dem Bund gehört und nicht etwa demjenigen, von dem die Bredo-Werft sie bekommen hat. Bei anderen Reparaturen ist das durchaus anders. Bringt man ein Auto zur Reparatur, darf der Reparateur davon ausgehen, dass es seinem Kunden gehört.

Professor Dr. Lorenz Kähler mit Anzug und Krawatte im Portrait
Lorenz Kähler ist Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Uni Bremen sowie Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie. Bild: Privat

Was bedeutet das Pfandrecht für Verbraucher?

Pfandrechte kommen alltäglich vor, ohne dass die Verbraucher das häufig merken. Etwa hat der Vermieter an allen Sachen des Mieters in dessen Wohnung ein Pfandrecht und kann die Sachen notfalls versteigern. Gleiches gilt für das Unternehmerpfandrecht. Bringt man eine Sache zur Reparatur, entsteht daher in der Regel ein Pfandrecht daran.

Kann etwa die Kfz-Werkstatt einfach mein Auto behalten, wenn Rechnungen offen sind?

Das ist bei einem Pfandrecht möglich. Überdies besteht ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht, das allerdings nur dem Vertragspartner gegenüber wirkt. Die Besonderheit des Pfandrechts liegt gerade darin, dass es zwar zwischen zwei Personen begründet wird, danach aber gegenüber jedermann wirkt. Das ist für den Fall der Bredo-Werft von besonderer Bedeutung. Denn diese hat offenbar mit dem Bund keine direkten Verträge geschlossen, so dass es im Verhältnis von Bund und Bredo-Werft auf die dingliche Rechtslage ankommt, das heißt insbesondere auf die Frage, wer Eigentümer ist und wer ein Pfandrecht hat.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 20. Mai 2019, 14:00 Uhr