Rauswurf von Öztürk aus der SPD vorerst gescheitert

  • Schiedskommission hebt Rauswurf von Patrick Öztürk aus der SPD auf.
  • Grund: Argumentation der SPD reiche nicht aus.
  • Öztürk schweigt zu Betrugsvorwürfen.
Patrick Öztürk und Anwalt Temba Hoch vor dem Untersuchungsausschuss in der Bremischen Bürgerschaft
Patrick Öztürk (li.) wird Beihilfe zum massenhaften Sozialbetrug vorgeworfen. Bild: Radio Bremen | Boris Hellmers-Spethmann

Der Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordnete Patrick Öztürk (SPD) bleibt vorerst SPD-Mitglied. Die Landesschiedskommission der Partei hat den Rauswurf nach Informationen von Radio Bremen aufgehoben.

Gegen Öztürk ermittelt zurzeit die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug. Zu den Vorwürfen schweigt er. Doch ein SPD-Mitglied darf nicht einfach ausgeschlossen werden, nur weil es sich nicht zu strafrechtlichen Vorwürfen äußern will. So die Schiedskommission, die den Ausschluss von Öztürk durch die Bremerhavener SPD aufgehoben hat. "Auch ein SPD-Mitglied hat ein Schweigerecht", sagte dazu der Landes-Geschäftsführer der SPD, Roland Pahl, zu Radio Bremen.

Bremerhavener SPD will Öztürk loswerden

Der Unterbezirk Bremerhaven könne die Sache nun bis zum Abschluss des Strafverfahrens gegen Öztürk ruhen lassen. Doch das hat die Bremerhavener SPD nicht vor. Sie will die Bundesschiedskommission anrufen, um das ungeliebte Mitglied loszuwerden. Öztürk habe die Partei geschädigt, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin, Sybille Böschen, zur Begründung. Zwar habe jeder Beschuldigte das Recht zu schweigen. Er müsse aber auch abwägen, ob ihm das wichtiger sei als das Ansehen seiner Partei, erklärte Böschen.

Gegen Patrick Öztürk und dessen Vater ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum massenhaften Sozialbetrug. Beide bestreiten die Vorwürfe. In Folge der Affäre war Patrick Öztürk im Oktober 2016 aus der SPD-Bürgerschaftsfraktion ausgeschieden, hatte aber sein Mandat behalten. Gegen den Parteiausschluss vom Februar klagte er bei der Landesschiedskommission, die ihm Ende Juli Recht gab.

Dieses Thema im Programm: Hörfunknachrichten, 12. August 2017, 20 Uhr

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