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Wann Arbeitnehmer für das Klima streiken dürfen – und wann nicht

Fridays for Future hat deutschlandweit zum Klimastreik aufgerufen – auch in Bremen. Nicht nur Schüler auch Arbeitnehmer sollen teilnehmen. Aber dürfen sie das?

Klimademo Friday for Future in Bremen.
Nicht nur Schüler sind am Freitag aufgerufen am Klimastreik teilzunehmen – auch Arbeitnehmer sollen teilnehmen. Doch einfach nicht zur Arbeit gehen, ist keine gute Idee. Bild: Radio Bremen | Martin von Minden

Auch in Bremen wird am 20. September für eine schärfere Klimapolitik demonstriert. Los geht es um 10 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz. Und dieses Mal ruft Fridays for Future nicht nur Schüler auf daran teilzunehmen, sondern auch alle anderen Bewohner Bremens. Natürlich auch Arbeitnehmer. Aber darf man einfach so bei der Arbeit fehlen, um am Klimastreik teilzunehmen? Und was ist, wenn man sich auf der Demo verletzt? Diese Fragen klären wir mit Arbeitsrechtlerin Kaarina Heuer von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Fridays for Future rufen zum Klimastreik auf. Haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, bei diesem Streik mitzumachen?

Nein, per se haben Arbeitnehmer kein Recht darauf. Sie können aber natürlich in ihrer Freizeit daran teilnehmen, das ist völlig unabhängig von der Tätigkeit, die sie ausüben. Sie müssen jedoch dafür frei nehmen oder aber den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen.

Bei dem Wort Streik denkt man natürlich sofort: "Das ist geregelt, da darf ich mitmachen." Ist das in diesem Fall wirklich so einfach?

Der Begriff Streik ist in diesem Zusammenhang missverständlich. Beim Klimastreik handelt es sich nicht um einen Arbeitskampf und damit tritt auch nicht das Arbeitskampfrecht in Kraft. Das besagt nämlich, dass Arbeitnehmer in Streik treten dürfen und ihre Arbeit aus Protest niederlegen. Der Klimastreik ist aber eine politische Demonstration. Die wiederum fußt auf der Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist.

Kaarina Hauer sitzt in ihrem Büro in der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Kaarina Hauer ist Arbeitsrechtlerin. Sie ist die Leiterin der Abteilung Rechtspolitik bei der Bremer Arbeitnehmerkammer. Bild: Radio Bremen | Lina Brunnée

Was für Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich an dem Klimastreik teilnehmen möchte, aber eigentlich arbeiten muss?

Einfach nicht zur Arbeit gehen, sollten Sie auf keinen Fall. Dann fehlen Sie unerlaubt von der Arbeit. Das kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen: Ermahnungen, Abmahnungen oder im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung. Sie könnten aber Ihren Arbeitgeber fragen, ob Sie daran teilnehmen können. Eine Möglichkeit wäre es, Gleitzeit zu nutzen, Überstunden abzufeiern oder eine verlängerte Mittagspause zu nehmen. Gerade die verlängerte Mittagspause unterstützen einige Arbeitgeber und als Gemeinschaftsaktion geht die ganze Belegschaft gesammelt zum Streik. Auch Urlaub einreichen wäre natürlich eine Möglichkeit.

Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten zum Klimastreik zu gehen?

Nein, ein Arbeitgeber kann niemandem verbieten dort hinzugehen. Er darf nicht sagen: "Sie dürfen aus politischer Überzeugung dort nicht teilnehmen." Denn es ist das Recht jedes Einzelnen, seine Meinung frei zu äußern.

Wie ist es versicherungstechnisch? Zum Beispiel, wenn ich dorthin gehe und mir ein Bein breche – wer zahlt dann?

Das passiert hoffentlich nicht, aber über die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft ist nur versichert, was ein Arbeitsunfall ist. Und als Arbeitnehmer ist diese Demonstration ja Freizeit. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht über die Berufsgenossenschaft versichert ist. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme an der Demonstration erlaubt und beispielsweise die Mittagspause verlängert wird.

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Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 19. September 2019, 19:30 Uhr

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