Rechtsextreme Chats: Bremer Feuerwehrmann bekommt Job nicht zurück
Rechtsextreme Chats: Bremer Feuerwehrmann bekommt Job nicht zurück
Die Entlassung eines Bremer Berufsfeuerwehrmannes bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Mannes gegen ein Urteil aus erster Instanz zurückgewiesen.
Im November hatte das Verwaltungsgericht dem 57-Jährigen wegen rassistischer und rechtsextremer Chatnachrichten den Beamtenstatus entzogen – die Stadt Bremen hatte gegen ihn geklagt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt diese Entscheidung. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass der Beamte seine Dienstpflicht zur Verfassungstreue verletzt habe. Die Chatnachrichten spiegelten außerdem die innere Einstellung des Mannes wider.
In mehreren Whatsapp-Gruppen hatte der Feuerwehrmann laut Gericht über Jahre hinweg dutzende Fotos und Textnachrichten verschickt, die rassistisch und menschenverachtend sind und den Nationalsozialismus verharmlosen. Der Betroffene kann jetzt nur noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, wenn er weiter gegen seine Entlassung vorgehen will.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 28. Mai 2025, 17 Uhr