Corona-Tests in Bremen nicht mehr für alle kostenlos

Für Corona-Schnelltests gelten jetzt neue Regeln. Das Wichtigste: Einige Menschen kostet der Test künftig drei Euro, andere müssen ihn komplett selbst zahlen.

Die Zeit der anlasslosen Corona-Bürgertests ist mit dem 30. Juni vorüber. Bisher hatten alle, ohne einen Grund angeben zu müssen, Anspruch auf einen kostenlosen Test pro Woche, auch dann, wenn sie keine Symptome einer Erkrankung aufwiesen. Das ändert sich jetzt. Nur für bestimmte Personen ist der Abstrich weiter kostenlos, andere müssen drei Euro zuzahlen und wieder andere müssen ihn komplett selbst zahlen und darauf hoffen, dass das Testzentrum genug freie Kapazitäten hat. So sieht es die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes vor, die das Bundesgesundheitsministerium kürzlich veröffentlicht hat.

In Bremen sorgte die neue Testverordnung zunächst für Chaos. Der Grund: Dem Gesundheitsressort war nach Angaben einer Sprecherin bis zur Veröffentlichung der Verordnung nicht bekannt, welche Personengruppen konkret weiterhin einen Anspruch auf Bürgertests haben sollen. Denn in diesem Punkt war man sich im Bundesgesundheitsministerium lange nicht einig.

Wer weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests hat

  • Kinder unter fünf Jahren.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor dem Test an solchen Studien teilgenommen haben.
  • Personen, die den Test benötigen, um ihre Corona-Quarantäne zu verlassen.
  • Menschen, die Angehörige, Freunde oder Bekannte zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen besuchen.
  • Menschen, die Pflegebedürftige pflegen, ohne dafür Geld zu bekommen.
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in demselben Haushalt leben.

Wer Anspruch auf einen Corona-Test für drei Euro hat

Neben den oben genannten Personengruppen, die weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests hat, nennt die Verordnung Personengruppen, die zwar weiterhin einen Anspruch auf die Tests haben, die dafür jedoch drei Euro pro Test bezahlen sollen. Diese Gruppen sind:

  • Personen, die am Tag des Tests eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person Kontakt haben werden, die aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid-19 zu erkranken.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.

Wer den Test selbst zahlen und auf freie Kapazitäten hoffen muss

Alle anderen Menschen können sich nur dann testen lassen, wenn sie die Kosten für den Schnelltest komplett selbst übernehmen und das jeweilige Testzentrum freie Kapazitäten hat. Es werden wohl also nicht alle Menschen, die sich ohne konkreten Anlassen testen lassen möchten, einen Test bekommen. Genau das ist aber auch das Ziel der neuen Testverordnung. In der heißt es, dass die "Testkapaziäten noch gezielter eingesetzt" werden sollen.

"Man kann nicht alles überprüfen"

Wer sich einer Personengruppe zurechnet, die weiterhin einen Anspruch auf Coronatests hat – ob kostenlos oder für drei Euro –, muss der Verordnung zufolge "den Anspruchsgrund nachweisen". In welcher Weise dies geschehen soll, geht aus der Verordnung allerdings nicht hervor. Jan Wolters, der derzeit acht Testzentren in Bremen betreibt, sagte dazu zu buten un binnen: "Man kann nicht alles überprüfen."

Aus diesem Grund müsse jeder, der ab dem 30. Juni in einem seiner Testzentren einen Corona-Schnelltest mache, ein Formular unterschreiben, in dem er seinen Anspruch auf den Test begründet und in dem er erklärt, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Wolters kritisiert, dass die Politik in den vergangenen Monaten die Coronavirus-Testverordnung bereits mehrfach "sehr kurzfristig" verändert habe. Das habe die Arbeit der Testzentren sehr erschwert, da diese sowohl für das Personal als auch für die nötigen Räume langfristig planen müssten. Vom Wortlauf der neuen Verordnung hat Wolters nach eigenen Angaben erst am Mittwochnachmittag erfahren.

Kehrt Bremen zu kostenlosen Bürgertests für alle zurück?

Nicht auszuschließen ist derzeit, dass das Land Bremen die Kosten für die Bürgertests bald wieder auch für jene Gruppen übernehmen wird, die dafür nach derzeitigem Stand ab dem 30. Juni drei Euro zahlen müssen. Darüber müsste aber zunächst der Senat beraten. Auch die Bürgerschaft müsste zustimmen. Zum Hintergrund: Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard hatte sich noch bei der Gesundheitsminister-Konferenz vor einer Woche gegen die Abschaffung der Bürgertests ausgesprochen.

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Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 30. Juni 2022, 6 Uhr