7. So funktioniert die Briefwahl

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Piktogramm Briefwahl

7. So geht Briefwahl

Bild: Radio Bremen

Sie können am 14. Mai 2023 nicht im Wahl·lokal wählen?

Dann können Sie die Briefwahl machen.

Wir sagen Ihnen: Was brauchen Sie für die Briefwahl?

Und wie funktioniert die Briefwahl?

Sie möchten weitere Informationen zur Briefwahl?

Sie können am 14. Mai 2023 nicht im Wahl·lokal wählen?

Zum Beispiel:

Sie sind krank?

Oder Sie haben keine Zeit?

Dann können Sie auch mit der Brief·wahl wählen.

Bei der Brief·wahl schicken Sie Ihre Stimm·zettel mit der Post.

Dann müssen Sie nicht ins Wahl·lokal gehen.

Für die Brief·wahl brauchen Sie Wahl·unterlagen.

Die Wahl·unterlagen bestehen aus 6 Dokumenten:

  1. Der Wahl·schein.

  2. Der weiße Stimm·zettel.

  3. Ein blauer Umschlag für den weißen Stimm·zettel.

  4. Der gelbe Stimm·zettel.

  5. Ein gelber Umschlag für den gelben Stimm·zettel.

  6. Und ein roter Umschlag.

So bekommen Sie die Wahl·unterlagen zur Brief·wahl

Sie möchten wählen?

Dann brauchen Sie die Wahl·unterlagen.

Die Wahl·unterlagen bekommen Sie auf verschiedenen Wegen.

Zum Beispiel:

  • Sie können die Wahl·unterlagen im Wahl·amt abholen.

  • Sie beantragen die Wahl·unterlagen per Post.

  • Sie beantragen die Wahl·unterlagen per E-Mail.

  • Oder Sie beantragen die Wahl·unterlagen im Internet.

Sie wollen Ihre Unterlagen im Wahl·amt abholen?

Dann brauchen Sie Ihren Personal·ausweis.

Und dann können Sie auch direkt im Wahl·amt wählen.

Sie wollen Ihre Unterlagen per Post bekommen?

Dann müssen Sie einen Wahl·schein beantragen.

Den Wahl·schein können Sie mit der Wahl·benachrichtigung beantragen.

Auf der Rück·seite von der Wahl·benachrichtigung ist ein Antrag.

Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen.

Und Sie müssen den Antrag per Post zum Wahl·amt schicken.

Dann schickt das Wahl·amt Ihnen die Wahl·unterlagen.

Sie können die Wahl·unterlagen auch per E-Mail beantragen.

Oder im Internet.

Sie wollen wissen:

Wie beantrage ich die Wahl·unterlagen per E-Mail?

Oder wie beantrage ich die Wahl·unterlagen im Internet?

Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Wahl·amt.

Mit Brief·wahl wählen

Sie haben Ihre Wahl∙unterlagen bekommen?

Und Sie möchten wählen?

Aber Sie möchten wissen:

Wie fülle ich die Stimm·zettel aus?

Und wie wähle ich im Wahl·lokal?

Dann klicken Sie hier.

Sie haben die Stimm·zettel ausgefüllt?

Dann beachten Sie diese Schritte:

  • Legen Sie den weißen Stimm·zettel in den blauen Umschlag.

    Und kleben Sie den blauen Umschlag zu.

  • Legen Sie den gelben Stimm·zettel in den gelben Umschlag.

    Und kleben Sie den gelben Umschlag zu.

  • Füllen Sie den Wahl·schein aus.

  • Unterschreiben Sie den Wahl·schein.

    Wichtig:

    Die Unterschrift darf nicht fehlen.

  • Dann gibt es noch einen roten Umschlag.

    In den roten Umschlag legen Sie den blauen Umschlag.

    Und den gelben Umschlag.

    Und auch den Wahl∙schein.

    Dann kleben Sie den roten Umschlag zu.

  • Schicken Sie den roten Umschlag an das Wahl·amt.

    Die Adresse von dem Wahl·amt steht auf dem Umschlag.

    Sie brauchen keine Brief·marke.

    Oder Sie können den Umschlag auch im Wahl·amt abgeben.

Wichtig:

Ihre Brief∙wahl·unterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am 14. Mai beim Wahl·amt sein.

Das heißt:

Sie müssen die Brief∙wahl·unterlagen rechtzeitig mit der Post schicken.

Oder Sie müssen die Brief∙wahl·unterlagen rechtzeitig persönlich zum Wahl·amt bringen.

Nur dann ist Ihre Wahl gültig.

Das heißt:

Nur dann dürfen die Wahl∙helfer Ihre Kreuze auf den Stimm∙zetteln zählen.

Bürgerschaftswahl in Leichter Sprache

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Mai 2023, 19.30 Uhr