3. Wer darf wählen?

Bürgerschaftswahl in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Piktogramm Wahlberechtigte

3. Wer darf wählen?

Bild: Radio Bremen

Im Bundes∙land Bremen leben über 680.000 Menschen.

Aber nicht alle Menschen dürfen wählen.

Sie möchten wissen:

Wer darf wählen?

Am 14. Mai findet im Bundes∙land Bremen die Bürgerschafts·wahl statt.

Sie möchten wählen?

Dann müssen Sie 3 Regeln beachten:

  1. Sie sind deutscher Staats·bürger?

    Das heißt:

    Sie haben einen deutschen Pass?

  2. Sie sind mindestens 16 Jahre alt?

  3. Und Sie haben seit mindestens 3 Monaten den Haupt∙wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven?

    Das heißt:

    Sie haben eine Wohnung in Bremen oder Bremerhaven.

    Oder Sie haben ein Haus in Bremen oder Bremerhaven.

    Und Sie wohnen in der Wohnung.

    Oder in dem Haus.

Diese Regeln sind Voraussetzung für eine Teilnahme an der Bürgerschafts·wahl.

Sie können die Fragen 1 bis 3 mit Ja beantworten?

Dann dürfen Sie wahrscheinlich bei der Bürgerschafts·wahl wählen.

Es gibt aber auch Ausnahmen.

Einige Menschen dürfen trotzdem nicht wählen.

Wer darf nicht wählen?

Manche Menschen können die Fragen 1 bis 3 mit Ja beantworten.

Aber diese Menschen dürfen vielleicht trotzdem nicht wählen.

Zum Beispiel:

Ein Richter hat zu Ihnen gesagt:

Sie dürfen nicht wählen.

Dann dürfen Sie bei der Bürgerschafts·wahl nicht wählen.

Oder:

Sie haben eine geistige Beeinträchtigung?

Und Sie brauchen einen persönlichen Betreuer?

Dann dürfen Sie bei der Bürgerschafts·wahl auch nicht wählen.

Sie haben Fragen?

Dann sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Betreuer.

Dürfen auch Menschen aus anderen Ländern wählen?

Auch Menschen aus anderen Ländern dürfen wählen.

Ein Mensch wohnt zum Beispiel in Deutschland.

Aber dieser Mensch hat keine deutsche Staats∙angehörigkeit?

Und keinen deutschen Pass?

Und dieser Mensch hat ein anderes Herkunfts∙land?

Dann heißt dieser Mensch: Ausländer.

Das Herkunfts∙land von diesem Menschen muss aber zu der EU gehören.

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.

Die EU ist ein Verbund aus 27 Mitglieds·staaten.

Diese 27 Mitglieds·staaten sind Länder in Europa

Nur dann kann dieser Mensch an der Wahl teilnehmen.

Dieser Mensch darf aber nur bei den Kommunal·wahlen wählen.

Das heißt:

Die Menschen aus anderen Ländern von der EU dürfen bei der Wahl zur Stadt·bürgerschaft in Bremen wählen.

Und bei der Wahl von den Beiräten in Bremen.

Und bei der Wahl zur Stadtverordneten·versammlung in Bremerhaven.

Die Menschen aus anderen Ländern von der EU müssen die gleichen Regeln erfüllen wie die anderen Menschen.

Und die Menschen aus anderen Ländern von der EU müssen Staats∙angehörige von der EU sein.

Diese Menschen nennt man auch: Unions∙bürger.

Bürgerschaftswahl in Leichter Sprache

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Mai 2023, 19.30 Uhr