6. So wählen Sie im Wahllokal

Angebot in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache

Piktogramm Wahllokal

6. So wählen Sie im Wahllokal

Bild: Radio Bremen

Sie wollen am 14. Mai 2023 wählen? Sie möchten in einem Wahllokal wählen?

Dann können Sie im Wahllokal wählen.

Oder per Briefwahl.

Oder per Briefwahl.

Sie möchten in einem Wahllokal wählen und Sie möchten weitere Informationen?

Sie können von 8 bis 18 Uhr in Ihrem Wahl·lokal wählen.

Sie können nur in dieser Zeit wählen.

Sie kommen zu spät?

Dann können Sie nicht mehr wählen.

Der Ort von dem Wahl·lokal steht in der Wahl·benachrichtigung.

Wichtig:

Sie müssen Ihren Personal·ausweis mitbringen.

Die Wahl·helfer müssen nämlich wissen:

Wer sind Sie?

Und wo wohnen Sie?

Die Wahl·helfer wissen nicht:

Wer sind Sie?

Dann dürfen Sie nicht wählen.

Sie dürfen nur mit Ihrem Personal·ausweis wählen.

Sie möchten mehr über die Wahl·benachrichtigung wissen?

Dann klicken Sie hier.

Der Stimm·zettel

Sie haben dem Wahl·helfer Ihren Personal·ausweis gezeigt?

Dann bekommen Sie die Stimm·zettel.

Auf einem Stimm∙zettel können Sie ankreuzen:

Diesen Politiker möchte ich wählen.

Oder diese Partei möchte ich wählen.

Die Stimm·zettel sehen aus wie kleine Hefte.

Es gibt 2 Hefte in 2 Farben:

Ein Heft ist weiß.

Und ein Heft ist gelb.

Das weiße Heft ist der Stimm·zettel für die Bürgerschafts·wahl.

In Bremen ist das weiße Heft auch für die Stadt·bürgerschaft.

Das gelbe Heft ist für die Wahl von den Beiräten in Bremen.

Und in Bremerhaven ist das gelbe Heft für die Wahl zur Stadtverordneten·versammlung.

Auf den Stimm·zetteln gibt es Listen.

Für jede Partei gibt es eine Liste.

Oben auf der Liste steht der Name von der Partei.

Unter dem Namen von der Partei steht das Wort Gesamt·liste.

In dieser Gesamt·liste steht eine Liste von Namen.

Die Gesamt·liste steht für die Partei.

Die Namen stehen für die Politiker.

Und diese Politiker wollen in die Bürgerschaft.

Jetzt können Sie sich für einen Politiker entscheiden.

Und für eine Partei.

Sie haben sich für einen Politiker entschieden?

Und Sie haben sich für eine Partei entschieden?

Dann machen Sie die 5 Kreuze in die 5 Kreise.

Dann können Sie Ihre Stimme abgeben.

Das heißt:

Sie können in den 5 Kreisen ankreuzen:

Diese Politiker möchte ich wählen.

Und diese Parteien möchte ich wählen.

Die 5 Kreise sind auf dem Stimm·zettel.

Und die 5 Kreise sind neben der Gesamt·liste.

Und neben den Namen von den Politikern.

In der Wahl·kabine

Mit Ihrem Stimm·zettel gehen Sie in die Wahl·kabine.

In einer Wahl·kabine können Sie wählen.

Und kein Mensch kann Sie sehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

Das heißt:

Kein Mensch darf Ihren Stimm·zettel sehen.

Und kein Mensch darf sehen:

Diesen Politiker haben Sie gewählt.

Und diese Partei haben Sie gewählt.

Sie können nicht lesen?

Oder Sie brauchen Hilfe beim Stimm∙zettel?

Dann dürfen Sie eine Person mitnehmen.

Zum Beispiel:

  • Einen Betreuer.

  • Einen Wahl·helfer.

  • Oder einen Freund.

So wählen Sie

Sie haben bei der Bürgerschafts·wahl 5 Stimmen.

Das heißt:

Sie können 5 Kreuze machen.

Sie können aber auch weniger Kreuze machen.

Das entscheiden Sie selbst.

Aber:

Sie dürfen nicht mehr als 5 Kreuze machen.

Dann ist die Wahl nämlich ungültig.

Das heißt:

Die Wahl∙helfer dürfen Ihre Kreuze auf dem Stimm∙zettel nicht zählen.

Sie dürfen die Kreuze unterschiedlich verteilen.

Das heißt:

Sie machen 5 Kreuze bei einer Partei.

Oder Sie machen 5 Kreuze bei einem Politiker.

Dazu sagen wir: Kumulieren.

Sie können die Kreuze auch auf mehrere Parteien verteilen.

Oder auf mehrere Politiker.

Oder Sie verteilen die Kreuze auf Parteien.

Und auf Politiker.

Dazu sagen wir: Panaschieren.

Sie wollen nur eine Partei wählen?

Dann machen Sie alle 5 Kreuze bei der Gesamt·liste von dieser Partei.

Sie wollen mehrere Parteien wählen?

Dann verteilen Sie die Kreuze auf diese Parteien.

Und auf Personen.

Sie dürfen die Stimmen unterschiedlich verteilen.

Sie dürfen aber nicht mehr als 5 Kreuze machen.

Sie machen mehr als 5 Kreuze?

Dann ist die Wahl ungültig.

Sie haben Ihre Kreuze verteilt?

Dann legen Sie die Stimm·zettel in den Umschlag.

Und werfen Sie den Umschlag in die Wahl·urne.

Die Wahl·urne ist ein Kasten mit einem Schlitz.

In dieser Wahl∙urne sammelt das Wahl∙lokal alle Stimm∙zettel.

Nur dann ist Ihre Wahl gültig.

Das heißt:

Nur dann dürfen die Wahl∙helfer Ihre Kreuze auf den Stimm∙zetteln zählen.

Bürgerschaftswahl in Leichter Sprache

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Mai 2023, 19.30 Uhr