Polizeigewerkschaft fordert stärkere Sicherung von Weihnachtsmärkten

Bunt beleuchtete Geschäfte in der Innenstadt auf dem Bremer Weihnachtsmarkt.

Videokameras auf Bremer Weihnachtsmarkt

Bild: Radio Bremen

Der GdP-Chef hält gar den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware für sinnvoll. Bremens Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Jochen Kopelke, Vorsitzender der größten deutschen Polizeigewerkschaft GdP, fordert mehr Videoüberwachung und den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, um Weihnachtsmärkte zu schützen. Seine Forderungen erhob Kopelke am Montag im ARD-Morgenmagazin.

Die Bremer Polizei setzt bereits Kameras ein, um für die Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt in der Hansestadt zu sorgen. Teil des Konzepts sind außerdem uniformierte Fußstreifen, sagte ein Polizeisprecher. Außerdem gebe es die Möglichkeit, die Zugänge zu sichern.

Festnahme in Niedersachsen

So sollen Anschläge wie auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 verhindert werden. Zu den Sicherheitsmaßnahmen in diesem Jahr gehört auf dem Bremer Weihnachtsmarkt aber auch die Videoüberwachung. Ein Container dient als Einsatzzentrale der Polizei. Erst vor wenigen Tagen hat die niedersächsische Polizei einen 20-Jährigen verhaftet, der im Verdacht steht, einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant zu haben.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Bremens Datenschutzbeauftragte Imke Sommer erklärt auf Anfrage von buten un binnen, dass eine Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts und anderer Volksfeste durch das Bremische Polizeigesetz legitimiert sei. Sie kritisiert aber, dass die Legitimationsgrundlage zu weitgehend und unverhältnismäßig sei – Videoüberwachung werde auch ohne konkrete Gefahrenprognose zugelassen. Zudem bestünden Zweifel an der Effektivität derzeitiger Videoüberwachung, Gefahren abzuwehren.

Bei der Gesichtserkennungssoftware sei vor allem entscheidend, wie sie funktioniert, ob KI zum Einsatz kommt und ob sie zu Diskriminierung führen kann. Solche Software verarbeite besondere personenbezogene Daten, erläutert Sommer. Kommt sie präventiv zum Einsatz, wie vom Polizeigewerkschafter Kopelke gefordert, fehle eine rechtliche Grundlage. Die könne nur der Bundesgesetzgeber schaffen.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 4. Dezember, 12 Uhr