Bürgerschaftswahl 2023 in Bremen: Diese Parteien sind zugelassen

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl in eine Wahlurne
Am 14. Mai ist es soweit: Dann sind die Menschen im Land aufgerufen, wählen zu gehen. Bild: dpa | Ole Spata

Insgesamt 16 Parteien können zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen antreten. Nicht teilnehmen dürfen nach aktuellem Stand die AfD sowie die Partei "Die Rechte".

Der Wahlbereichsauschuss Bremen hat darüber entschieden, welche Parteien zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen antreten dürfen. Der Landeswahlausschuss hatte die eingereichten Wahlvorschläge Mitte Februar zum ersten Mal geprüft. Die Parteien mussten unter anderem die Wahllisten mit ihren Kandidaten einreichen.

Neben den Parteien, die bereits in der Bremischen Bürgerschaft vertreten sind, kommen weitere hinzu.

Diese Parteien sind bei der Bürgerschaftswahl dabei
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bündnis90/Die Grünen (Grüne)
Die Linke (Die Linke)
Bürger in Wut (BiW)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Grundeinkommen für Alle (GFA)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Mera 25 (MERA25)
Die Partei
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
Volt Deutschland (Volt)
Piratenpartei (nur in Bremerhaven)

Die innerlich tief zerstrittene AfD darf nicht zur Wahl antreten. Die Wahlleitung ließ keine AfD-Liste zu, weil zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen waren, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses Bremen. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei; dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste hingegen zur Wahl zu. Beide Fraktionen der AfD haben angekündigt, juristisch gegen diese Entscheidung vorzugehen.

Auch die Partei "Die Rechte" darf nach jetzigem Stand nicht an der Bremen-Wahl teilnehmen. Der Grund: Die Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz hat ihre Anzeige ohne den kompletten Namen beim Landeswahlleiter eingereicht. Obwohl die Verantwortlichen darauf hingewiesen wurden, haben sie es nicht geändert. Auch bei vergangenen Wahlen in Bremen wurden Parteien nicht zugelassen.

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Bild: Radio Bremen

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 24. Februar 2023, 12 Uhr