Bremer Hisbollah-Mitglied zu 3 Jahren Haft verurteilt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Ex-Chef der Al-Mustafa-Gemeinschaft der libanesischen Terrororganisation angehört. Auch ein Mitangeklagter muss ins Gefängnis.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat den ehemaligen Vorsitzenden der mittlerweile verbotenen Bremer Al-Mustafa-Gemeinschaft zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Senat sieht es als erwiesen an, dass der 56-jährige Mann aus Beverstedt Mitglied der libanesischen Terrororganisation Hisbollah ist und diese tatkräftig unterstützt hat. So habe er etwa in der Bremer Moschee eine Jugendorganisation ins Leben gerufen, die im Sinne der Hisbollah ausgerichtet gewesen sei. Außerdem habe er unter anderem durch bewaffnete Auftritte in Kriegsgebieten die Kampfkraft der Hisbollah gestärkt.
Seinen 49-jährigen Mitangeklagten, der als Wanderprediger ebenfalls in der Woltmershauser Moscheegemeinde aktiv war, verurteilte das Gericht zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Er soll neben jahrzehntelanger Propaganda-Tätigkeit im Sinne der Hisbollah auch ein paramilitärisches Training für Jugendliche in Belgien geleitet haben.
Gericht definiert erstmals Hisbollah als Terrororganisation
Beide Angeklagte sitzen bereits seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Prozessparteien noch Rechtsmittel einlegen können. Ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, steht noch nicht fest.
Im Rahmen des Prozesses stellte erstmals ein deutsches Gericht fest, dass die Hisbollah im strafrechtlichen Sinne eine Terrororganisation ist. Bisher hatte lediglich das Bundesinnenministerium diesen Status festgestellt.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 28. Juni 2024, 19:30 Uhr