EU-Gericht bestätigt Fangverbote nach Klage von Nordseefischern

Ein Krabbenkutter fährt auf der Nordsee vor einem Windpark entlang.
Ein Krabbenkutter auf der Nordsee vor Cuxhaven.
Bild: dpa | Sina Schuldt

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: Fangverbote in Teilen der Nordsee gelten aus Umweltgründen weiter. Krabbenfischer sehen auch dadurch ihre Existenz bedroht.

Die Fangverbote für Fische und Krabben in einigen Gebieten in der Nordsee sind mit EU-Recht vereinbar. Das EU-Gericht hat nun eine Klage des Verbands der Kutter- und Küstenfischer abgewiesen. Der hatte das Verbot als zu weitreichend abgelehnt. Es geht dabei um Fangarten, bei denen Netze oder Teile davon über den Meeresgrund gezogen werden. Das Verbot soll unter anderem Sandbänke und Riffe mit ihrer Flora und Fauna unter Wasser schützen.

Das Fangverbot gelte seit zwei Jahren, damit habe das Gericht nun einen Status quo bestätigt, sagte Kai Arne-Schmidt, Vertreter der Krabbenfischer-Erzeugergemeinschaft, zu buten un binnen. "Wir nehmen das zur Kenntnis und fügen uns dem", so der Cuxhavener. Er rechnet damit, dass in den kommenden fünf Jahren die Hälfte der Krabbenfischer an der deutschen Nordseeküste aufgibt. Das Urteil sei dafür nur ein Grund. Ein weiterer sei der Wegfall von Fanggründen, zum Beispiel durch Hochsee-Windparks.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 21. Mai 2025, 14 Uhr