Fragen & Antworten

Europawahl per Brief: So geht’s in Bremen und in Bremerhaven

Eine Hand schmeißt einen Briefumschlag in einer Wahlurne.
Die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl sind unterwegs. Wer eine Benachrichtigung hat, kann auch Briefwahl beantragen. Bild: dpa | Dwi Anoraganingrum

Die Menschen in der Europäischen Union wählen im Juni ein neues Parlament. Wer möchte, kann sogar schon vorher wählen – per Brief. Wie das geht, erklärt das Wahlamt Bremen.

In dieser Woche verschickt das Wahlamt Bremen an möglichst alle Wahlberechtigten im Land die Wahlbenachrichtigungen für die am 9. Juni anstehende Europawahl. Wer die Benachrichtigung in Händen hält, kann auch Briefwahl beantragen. Das sollte man über das Briefwahlverfahren zur Europawahl im Land Bremen wissen:

Wie kann ich im Land Bremen Briefwahl beantragen?

Um per Brief zu wählen, muss man zunächst einen Wahlschein beantragen. Wer in der Stadt Bremen lebt, kann dies postalisch beim Statistischen Landesamt Bremen (Wahlamt, An der Weide 14 bis 16, 28195 Bremen) machen. Alternativ dazu können Stadt-Bremer per E-Mail einen Wahlschein beantragen über die Adresse "briefwahl@statistik.bremen.de". Schließlich kann man beim Wahlamt in der Stadt Bremen auch per Fax einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Die Faxnummer lautet: (0421) 496-2278.

Wer in Bremerhaven lebt, kann ebenfalls postalisch, per E-Mail oder per Fax einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Postalisch beim Magistrat der Stadt Bremerhaven (Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven), per E-Mail unter "briefwahl@magistrat.bremerhaven.de" sowie per Fax unter der Nummer (0471) 590-2654.

Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven kann man zudem persönlich seine Unterlagen zur Briefwahl beim zuständigen Wahlamt beantragen. Was auch möglich ist: seinen Antrag einer anderen Person mitgeben. Dazu muss man dieser Person eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Entgegennahme der Unterlagen ausstellen. Eine Person darf für maximal vier andere Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder körperlich nicht in der Lage sind, einen Antrag selbst zu stellen, dürfen eine Hilfsperson hinzuziehen.

Wann und wie erhalte ich die Unterlagen für die Briefwahl?

Wer die Unterlagen postalisch, per E-Mail oder per Fax beantragt hat, erhält sie in der Regel postalisch an die gewünschte Adresse. Wer die Wahlunterlagen dagegen persönlich im Wahlamt beantragt hat, erhält sie in der Regel sofort, kann also, wenn er möchte, noch vor Ort wählen und seinen Wahlbrief abgeben.

Was mache ich, wenn ich die Briefwahl-Unterlagen nicht erhalte, obwohl ich sie beantragt habe?

Wenn man die Briefwahl-Unterlagen beantragt hat, treffen sie normalerweise drei bis sieben Tage später ein. Wer sie innerhalb dieses Zeitraums nicht erhält, sollte sich beim Wahlamt melden. Man kann dann neue Unterlagen bekommen, muss dafür aber an Eides statt versichern, dass man tatsächlich noch keinen Wahlschein erhalten hat. "An Eides statt versichern" heißt: Man muss bekräftigen, dass man die Wahrheit sagt. Sollte man trotzdem lügen, so kann das juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein Wahlbrief (Europawahl) wird in einen Briefkasten gesteckt.
Am Ende der Briefwahl steckt man den roten Umschlag in den Briefkasten. Bild: dpa | Caro/Sorge

Wie wähle ich per Brief?

Zunächst gibt man seine Stimme auf dem Stimmzettel ab – persönlich und geheim. Anschließend steckt man den weißen Stimmzettel in den weißen Umschlag. Im nächsten Schritt muss man den Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnen. Dann steckt man den Wahlschein zusammen mit dem geschlossenen weißen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Auch diesen muss man gut verschließen.

Schließlich schickt man den Brief zum Wahlamt. Er muss dort bis zum Wahltag, 18 Uhr, eintreffen, also bis zum 9. Juni. Wer spät dran ist, kann den Wahlbrief sicherheitshalber auch direkt beim Wahlamt abgeben oder einstecken.

Das Versenden des Wahlbriefs mit der Deutschen Post ist im Inland kostenlos. Wer aus dem Ausland per Brief wählt, muss den Umschlag dagegen ausreichen frankieren. Weitere Informationen zur Briefwahl stehen auf dieser Website.

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Bild: dpa | Harald Tittel

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Morgen, 29. April 2024, 7:10 Uhr