"Bettensteuer" gilt nun auch für Geschäftsreisen in Bremen

Ein Doppelbett in einem Hotelzimmer.

"Bettensteuer" gilt nun auch für Geschäftsreisen in Bremen

Bild: Imago | Sven Simon

Die sogenannte City-Tax wird auch wieder für Geschäftsreisende fällig. Fünf Prozent des Übernachtungspreises geht dann ans Finanzamt. Mit dem Geld soll das touristische Angebot bezahlt werden.

Ab heute müssen Betreiber von Hotels, Pensionen, aber auch von Ferienwohnungen fünf Prozent des Übernachtungspreises ans Finanzamt abführen. Die sogenannte City-Tax gilt auch für Geschäftsreisende.

Das Land Bremen hofft darauf, rund drei Millionen Euro im Jahr zusätzlich einzunehmen, wenn auch für beruflich veranlasste Übernachtungen jetzt wieder City-Tax erhoben wird. Weil rund die Hälfte der touristischen Übernachtungen in Bremen und Bremerhaven auf Geschäftsreisen entfällt, könnten sich somit die Einnahmen daraus verdoppeln.

Mit der Abgabe soll laut Finanzressort unter anderem das Tourismusangebot finanziert werden, aber auch das Marketing für Bremen und Bremerhaven. Viel von dem Geld fließt aber auch in den normalen Haushalt. Die City-Tax war 2012 – nicht nur in Bremen – nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zumindest für Geschäftsreisende ausgesetzt worden. Privatleute mussten sie weiter zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Tourismusabgabe – häufig auch abfällig als "Bettensteuer" bezeichnet – dagegen vor zwei Jahren für zulässig erklärt.

Autor

  • Folkert Lenz
    Folkert Lenz

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 1. April 2024, 6 Uhr