Insolvenzverschleppung bei Bremer Pflegeheimbetreiber Convivo?

Darum wird gegen Geschäftsführer des Heimbetreibers Convivo ermittelt

Bild: Radio Bremen

Die Pleite des Heimbetreibers könnte einer der größten Verdachtsfälle von Insolvenzverschleppung in der Bremer Wirtschaftsgeschichte sein, heißt es aus Ermittlerkreisen.

Gegen vier Geschäftsführer des insolventen Bremer Pflegeunternehmens Convivo laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung. Gegen einen der vier wird zusätzlich wegen Betrugsverdachts ermittelt. Das hat die Staatsanwaltschaft Bremen buten un binnen auf Nachfrage bestätigt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft davon berichtet, dass gegen alle vier Beschuldigten auch wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt wird, dies aber nun korrigiert.

Ermittler durchsuchen Privatwohnungen und Geschäftsräume

Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen derzeit die Privatwohnungen der vier Beschuldigten und mehrere Geschäftsräume der Convivo-Gruppe. Die Ermittlungen laufen allerdings schon seit Monaten.

Am 23. Januar hatte das Unternehmen mit Sitz im Bremer Stadtteil Horn-Lehe Insolvenz beantragt. Laut Staatsanwaltschaft besteht jedoch der Verdacht, dass die Convivo-Gruppe zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem halben Jahr zahlungsunfähig gewesen sein könnte. Außerdem haben die Ermittler Hinweise darauf, dass innerhalb der Convivo-Gruppe ein zweckgebundenes Darlehen in Millionenhöhe nicht entsprechend verwendet worden ist – daraus leitet sich der Betrugsverdacht ab.

Einer der größten Verdachtsfälle von Insolvenzverschleppung in Bremen?

Aus Ermittlerkreisen ist zu hören, dass es sich um einen der größten Verdachtsfälle von Insolvenzverschleppung in der Bremer Wirtschaftsgeschichte handelt. Convivo betrieb bis zur Insolvenz über hundert Pflegeeinrichtungen und beschäftigte rund 4.800 Mitarbeitende. Allein im Jahr 2020 erwirtschaftete das Unternehmen noch einen Umsatzerlös in Höhe von 187 Millionen Euro. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei haben eine achtköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet, um die Untersuchungen voranzubringen.

Der Insolvenzverwalter der Convivo-Gruppe teilte mit, dass die Ermittlungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die laufenden Insolvenzverfahren bei der Convivo-Gruppe hätten. "Staatsanwaltliche Untersuchungen erfolgen bei jedem Insolvenzverfahren. Als Insolvenzverwalter unterstützen wir die Aufklärungsarbeit der Ermittlungsbehörden vollumfänglich."

Die beschuldigten Geschäftsführer bleiben zunächst in Freiheit. Im Falle einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wird der Betrugsvorwurf nachgewiesen, drohen dem betreffenden Geschäftsführer bis zu zehn Jahren Gefängnis.

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Autor

  • Manz Sebastian
    Sebastian Manz Autor

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 12. Mai 2023, 19:30 Uhr