Verbraucherschützer halten EWE-Pläne zur Gasumlage für rechtswidrig

Gasflamme eines Ofens
EWE konnte die Gasumlage nicht rechtszeitig zum 1. Oktober umsetzen. (Symbolbild) Bild: dpa | Yui Mok/PA Wire
  • Verbraucherzentrale hält Vorgehen des Gasversorgers für unrechtmäßig.
  • EWE führt Gasumlage erst im November statt im Oktober ein.
  • Kunden sollen fehlenden Monat nachträglich bezahlen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Pläne des Oldenburger Energieversorgers EWE für die Anwendung der noch möglichen Gasumlage kritisiert. Da der Versorger die bei Preisanpassungen geltenden Fristen nicht einhalten konnte, sollen Kundinnen und Kunden die Umlage erst ab November zahlen. Die dann fehlenden Gelder für den Oktober will sich EWE in den in den Folgemonaten nachträglich zahlen lassen. Das ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen rechtswidrig. "Die Höhe der Umlagen ist klar definiert und liegt nicht im Ermessen der Versorger", sagte Energierechtsexpertin Julia Schröder.

Das Vorgehen ist nicht zulässig, eine solche Umlage der Gasumlagen ist nicht rechtens.

Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Beschwerden bei der Verbraucherzentrale

Nach Schröders Angaben haben sich zahlreiche Kundinnen und Kunden wegen des Vorgehens von EWE bei den Experten gemeldet. Die Verbraucherzentrale sieht das Problem beim Gasversorger: Laut Gesetz müssten Preisänderungen in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, in Sondertarifen vier Wochen vorher mitgeteilt werden, heißt es. Wenn EWE das nicht rechtzeitig hinbekommen habe, müsse das Unternehmen die Konsequenzen daraus tragen. Schröder verwies darauf, dass andere Gasversorger die Preiserhöhung rechtzeitig zum 1. Oktober umgesetzt hätten.

Betroffene sollen Widerspruch einlegen

Die Energieexpertin rät betroffenen Kundinnen und Kunden, den erhöhten Kosten der Umlagen zu widersprechen und gegenüber EWE schriftlich zu erklären, dass sie die Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten. So sei sichergestellt, dass unberechtigte Kosten aus der Jahresabrechnung wieder herausgerechnet oder zurückgefordert werden können. Dafür sei es wichtig, die Zählerstände am 1. und 31. Oktober festzuhalten, um den Gasverbrauch für Oktober dokumentieren zu können.

Einführung der Gasumlage weiter unklar

Ob die zum 1. Oktober angekündigte Gasumlage von 0,28 Cent je Kilowattstunde tatsächlich kommt, ist weiter ungewiss. Am vergangenen Wochenende hatten sich Parteien und Verbände gegen die Umlage ausgesprochen. Die Bundesregierung hat dazu noch keinen Beschluss gefasst. Mit einer Entscheidung wird noch in dieser Woche gerechnet.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Vier News, 23. August 2022, 18 Uhr