Katzen-Kastration wird Pflicht in Niedersachsen – Land folgt Bremen

Eine Hauskatze sitzt auf einem Baumstumpf

Kastration von Katzen wird in Niedersachsen Pflicht

Bild: dpa | Panama Pictures | Christoph Hardt

Das gilt künftig für alle Katzen, die auch draußen unterwegs sind. Betroffen davon sind in Niedersachsen rund 120.000 registrierte Katzen.

Der Landtag von Niedersachsen hat der von SPD und Grünen geplanten Kastrationspflicht für Katzen zugestimmt. Bei der Abstimmung am Mittwoch stimmte neben den Regierungsfraktionen auch die CDU für den Antrag ab, die AfD enthielt sich.

Vorgesehen ist eine Katzenschutzverordnung, nach der Katzen, die sich auch draußen aufhalten, künftig gekennzeichnet, registriert und kastriert werden müssen. Nur in Ausnahmefällen soll die Kastrationspflicht entfallen. Beispielsweise dann, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommt und deren Versorgung gewährleistet ist.

Aktuell 120.000 registrierte Katzen nicht kastriert

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) hatte im Februar erklärt, die Vorgabe könne viel Leid und Elend bei unversorgten Katzen vermeiden. Das Ziel sei es, eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern und Wildtiere wie Vögel, die am Boden brüten, zu schützen.

Dem Antrag zufolge sind in Niedersachsen rund 575.000 Hauskatzen registriert, von denen etwa 120.000 derzeit nicht kastriert sind. Die Zahl der verwilderten Hauskatzen im Land werde auf bis zu 200.000 geschätzt.

Verordnungen werden vereinheitlicht

In knapp 480 niedersächsischen Städten und Gemeinden gelte zudem bereits eine Katzenschutzverordnung. Diese kommunalen Regelungen sollen jetzt vereinheitlicht werden. Für finanzschwache Katzenhalter soll es Geld vom Land geben, um die Kosten für Kennzeichnung und Kastration tragen zu können. Kein Tierhalter solle seine Katze abgeben müssen, hieß es.

Niedersachsen folgt Bremen

In Bremen gibt es bereits eine Kastrationspflicht für Katzen, die sich auch außerhalb der Wohnung aufhalten. Diese sei seit 2011 im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung geregelt, heißt es aus dem Innenressort. Katzen, die jünger als fünf Monate alt sind, seien von der Regel ausgenommen.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 22. Juni 2023, 6:30 Uhr