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Freispruch im Fall Jutta Fuchs – bleibt ihr Verschwinden ungeklärt?

Bild: Radio Bremen

Der Ex-Lebensgefährte der Bremerin ist freigesprochen worden. Nachdem extra ein See abgepumpt wurde, wirkt das wie eine plötzliche Wende. Doch die Gründe sind vielfältig.

Die Bremerin Jutta Fuchs verschwand im Juni 1993 spurlos – am Tag, bevor sie aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem damaligen Verlobten ausziehen wollte. Für sich und den kleinen Sohn hatte sie bereits eine neue Wohnung gefunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden, wohl aber ihre Handtasche sowie eine Tüte mit persönlichen Sachen. Die Tüte fischte ein Schüler ein Jahr später beim Angeln aus dem Tietjensee in Schwandewede.

Warum wurde der Ex-Lebensgefährte überhaupt angeklagt?

Der heute 58-Jährige damalige Lebensgefährte von Jutta Fuchs musste sich seit dem Sommer 2018 vor dem Bremer Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Mord. Laut Staatsanwaltschaft soll der damalige Verlobte von Jutta Fuchs "seine Lebensgefährtin auf nicht feststellbare Weise getötet und an einem bis heute nicht bekannten Ort verborgen haben". Er habe ein Motiv gehabt, sie zu töten, weil sie ihn mit dem gemeinsamen Sohn habe verlassen wollen.

Angeklagter im Jutta-Fuchs-Prozess mit seinen Verteidigern.
Seit Sommer 2018 steht der damalige Lebensgefährte von Jutta Fuchs vor Gericht. Bild: Radio Bremen

Warum wurde im Fall der verschwundenen Jutta Fuchs Anklage erhoben?

Schon 2013 hatte die Staatsanwaltschaft den Mann angeklagt. "Die Staatsanwaltschaft kann dann Anklage erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das heißt: Wenn sie es für wahrscheinlicher hält, dass es bei einem Verfahren zur Verurteilung kommt als zum Freispruch. Dabei reicht schon eine Wahrscheinlichkeit von 50,1 Prozent aus", sagt Sönke Gerhold. Er lehrt an der Uni Bremen Strafrecht und Strafprozessrecht.

Das Gericht prüft danach im sogenannten Zwischenverfahren, ob der von der Staatsanwaltschaft vorgetragene hinreichende Tatverdacht gegen den Beschuldigten tatsächlich besteht. "Wenn das Gericht die Beurteilung der Staatsanwaltschaft teilt, eröffnet es das Hauptverfahren", erklärt Gerhold. Dieses Prinzip ändere sich auch bei sogenannten Cold Cases nicht. Allerdings sah das Gericht damals keine Verurteilungs-Wahrscheinlichkeit, sagt Landgerichts-Sprecher Thorsten Prange auf Anfrage. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Bremen ein – und bekam die eigene Auffassung bestätigt: Das Oberlandesgericht hob den Beschluss auf, das Landgericht musste das Verfahren eröffnen.

Losgehen sollte es bereits im Oktober 2017. Doch der Angeklagte, der damals im Ausland war, konnte nicht rechtzeitig geladen werden. Schließlich begann die Hauptverhandlung im Sommer 2018 – 25 Jahre nach dem Verschwinden von Jutta Fuchs.

Der Pressesprecher der Bremer Staatsanwaltschaft, Frank Passade.
Angaben von Zeugen wichen im Prozess von vorher Ausgesagtem ab, sagt Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Bild: Radio Bremen

Warum hat die Staatsanwaltschaft im Verfahren – augenscheinlich plötzlich – Freispruch beantragt?

Während des Verfahrens musste die Staatsanwaltschaft umschwenken und auf Freispruch für den Angeklagten plädieren. Das hatte laut Aussage von Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft, mehrere Gründe. "Im Wesentlichen wichen Angaben, die Zeugen im Hauptverfahren gemacht haben, von dem ab, was sie vorher im Ermittlungsverfahren angegeben haben. So hatten zwei Zeugen gesagt, Jutta Fuchs an dem Abend ihres Verschwindens nicht in einer Kneipe gesehen zu haben. Vor Gericht schlossen sie das aber nicht mehr aus", sagt Passade.

Außerdem habe der Vater des Angeklagten von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern. Damit sind auch alle Angaben, die er vorher gegenüber Ermittlern machte, nicht mehr verwertbar, "zum Beispiel Angaben zum Verbleib einer Pistole, die er vorher gemacht hatte", ergänzt Passade.

Außerdem blieb die aufwendige Suche im leergepumpten Tietjensee ohne Erfolg. "Wir gehen nach wie vor davon aus, dass Jutta Fuchs tot ist. Hätte man aber die Überreste einer Leiche gefunden, wäre das völlig klar gewesen. Außerdem hätten sich an den Überresten weitere Hinweise auf eine Todesursache finden können", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Warum der See nicht bereits vor Anklageerhebnung leergepumpt und durchsucht wurde, konnte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht sagen. Juraprofessor Sönke Gerhold meint jedoch: "Der See hätte bereits im Ermittlungsverfahren leergepumpt werden müssen. Vor der Anklageerhebung sollen so viele Beweise wie möglich gesammelt werden."

Ein Polizist steht mit einem Fernglas an einem See.
Im Laufe des Prozesses wurde der Tietjensee zur Suche nach Hinweisen abgepumpt. Bild: Radio Bremen

Wie häufig kommt es vor, dass die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädieren muss?

"Das kommt durchaus vor und das ist schließlich unser Job, die Sachlage objektiv zu bewerten und nicht subjektiv, um eine Annahme zu stützen", sagt Frank Passade. Nicht immer sind die Fälle, in denen eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt Freispruch beantragt, so aufsehenerregend wie der von Jutta Fuchs. Passade beschreibt die Arbeit der Ermittler in Fällen, bei denen keine Leiche gefunden wird, als "Puzzlearbeit". "Da klagt man nicht leichtfertig an." Denn eine Leiche kann für die Ermittler wichtige Hinweise liefern.

Wie geht es für den Fall "Jutta Fuchs" weiter?

Der Angeklagte ist freigesprochen. Verstreicht die Revisionsfrist, dann ist das Verfahren beendet.Und der Angeklagte kann nicht noch einmal wegen derselben Tat angeklagt werden. Das Rechtsmittel der Revision können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger für ihren Mandanten innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung einlegen. Liegt das Urteil schriftlich vor, besteht eine Monatsfrist, um die Revision zu begründen.

Da Mord nicht verjährt, ist in der Zukunft rein theoretisch eine weitere Anklage im Fall "Jutta Fuchs" nicht völlig ausgeschlossen – aber nur gegen einen anderen mutmaßlichen Täter, nicht gegen ihren freigesprochenen ehemaligen Lebensgefährten.

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Autorin

  • Patel Verena
    Verena Patel Redakteurin und Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 20. November 2018, 13 Uhr

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