Mobilität und Verkehr: Keine Einigkeit über Tempo 30

Ein Auto fährt an einem Symbol für ein Elektroauto vorbei.
Beim Thema Elektromobilität hat die Enguete-Kommission bislang viele Themen ausgeklammert. Bild: dpa | Julian Stratenschulte

Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission enthält noch viele offene Fragen. Vor allem im Umgang mit Autos und ihren Antriebstechniken gehen die Meinungen auseinander.

Der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß im Bremer Verkehr ist von 1,7 Millionen Tonnen CO2 im Jahre 1990 auf 1,4 Millionen Tonnen im Jahr 2015 gesunken. Die Enquete-Kommission geht davon aus, dass sich der Ausstoß bis 2030 um weitere 80 Prozent senken ließe – auf dann 280.000 Tonnen. 2035 rechnen die Experten in ihrem Bericht schließlich damit, dass Bremen auch in diesem Sektor die Klimaneutralität erreicht.

Dazu müsste sich allerdings einiges ändern. So werden dem Bericht zufolge bislang noch 63 Prozent aller in Bremen im Personenverkehr zurückgelegten Kilometer mit meist benzin- oder dieselbetriebenen Autos gefahren. 20 Prozent der Strecken wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln, 14 Prozent mit dem Fahrrad und vier Prozent zu Fuß zurückgelegt.

Die Kommission betont zudem, dass entscheidende Rahmenbedingungen nicht allein vom Land gesetzt werden könnten, so zum Beispiel EU-Beschlüsse oder die Subventions- oder Steuerpolitik der Bundes. Dennoch nennt die Arbeitsgruppe "Mobilität und Verkehr" allein für den Personenverkehr 35 politische Maßnahmen, die zur Klimaneutralität in Verkehr und Mobilität bis spätestens 2025 beitragen sollen.

Diese fünf Punkte hebt der Zwischenbericht dabei besonders hervor:

1 Ladesäulen für den Stadtverkehr

Die Kommission geht davon aus, dass der Stadtverkehr in Bremen und Bremerhaven in Zukunft klimaneutral ist. Der dafür erforderliche Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für CO2-freie Fahrzeuge soll entsprechend gefördert werden.

2 Vorrang für den Umweltverbund

Unter diesem Begriff wird die aufeinander abgestimmte Kombination aus öffentlichem Personennahverkehr, Rad- und Fußgängerwegen zusammengefasst. Die Enquete-Kommission plant, dass dieser Umweltverbund bei der Verkehrsplanung künftig Vorrang vor reinen Autostraßen hat. Darüber hinaus soll der Umweltverbund durch die tarifliche Integration von Angeboten wie Carsharing, Ridesharing und Rufbussen sowie Bike- und Carsharing flexibler werden, damit er stärker genutzt wird.

3 Schnellbusse für Pendler

Konkret nennt der Bericht den Ausbau von Schnellbus- und Schienenverbindungen für Pendler als wichtige Maßnahmen, um bis 2035 Klimaneutralität im Verkehrs- und Mobilitätssektor zu erreichen.

4 Emissionsfreier Güterverkehr

Ein Fahrradkurier auf einem elektrischen Lastenrad (Symbolbild)
Elektrische Lastenräder könnten den Lieferverkehr klimafreundlicher machen. Bild: dpa | Tobias Hase

Die Kommission geht für die Zukunft davon aus, dass Zustell- und Lieferdienste effizient ausgelastete und emissionsfreie Lkw-Verkehre in Kombination mit dem Einsatz von, teils elektrisch betriebenen, Lastenrädern und anderen E-Nutzfahrzeugen abwickelt.

Schwerlastverkehre zwischen Bremen und Bremerhaven sollen zukünftig ebenfalls nur noch mit emissionsfrei betriebenen Fahrzeugen bedient werden. Ab wann dies gelten soll, lässt der Zwischenbericht bislang offen.

5 Viele offene Punkte

Dass bis zum – für Ende des Jahres geplanten – Abschlussbericht der Enquete-Kommission noch viele Debatten geführt werden müssen, zeigt der Zwischenbericht für den Sektor "Verkehr und Mobilität“ deutlich. Denn der Zwischenbericht nennt für die Klimaneutralität zwar das Zieljahr 2035, wie das im Einzelnen funktionieren könnte, darüber herrscht aber Dissens.

Vor allem im Umgang mit Autos ist sich die Enquete-Kommission in ihrem Zwischenbericht so uneinig wie bei kaum einem anderen Punkt des 152-seitigen Zwischenberichts. So ist zwar geplant, den Anteil der Pkw pro 1.000 Einwohner bis zum Erreichen der Klimaneutralität zu senken. Die im Bericht genannten Senkung um "zwei Drittel" gilt aber nur als vorläufiger Wert, über den kein Konsens herrscht.

Offen ist innerhalb der Kommission auch, ab wann keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden sollen. Wobei der Bericht hier auch auf die Abhängigkeit von der Bundesgesetzgebung verweist.

Ab wann der Innenstadtverkehr frei von motorisiertem Individualverkehr sein soll, bleibt bislang ebenfalls ungeklärt wie die Frage, ob und ab wann schrittweise entsprechende Zufahrtsbeschränkungen und eine Senkung der Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Raum angestrebt werden soll.

Die Kommission hat sich ebenfalls noch nicht darauf geeinigt, ob oder bis wann in Bremen flächendeckend ein Tempo-30-Limit eingeführt werden soll, für das nur auf bestimmten Straßen Ausnahmen gelten würden.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 12. März 2021, 19:30 Uhr

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