Fragen & Antworten

Neue E-Scooter in Bremen: Das sind die Regeln für Nutzer

E-Scooter des Anbieters Lime

Bremen bekommt ab Mai zwei neue Verleiher für E-Scooter

Bild: dpa | Edith Geuppert

Bolt und Lime dürfen ab jetzt ihre E-Scooter in Bremen anbieten. Das sind die Verkehrsregeln, die Fahrerinnen und Nutzer beachten müssen. Ein Überblick.

Alles neu macht der Mai – in Bremen ersetzen ab diesem Monat die E-Scooter-Anbieter Bolt und Lime die bisherigen Lizenzinhaber Tier und Voi. Und in Bremerhaven gehen die Roller erstmalig an den Start. Alles ist allerdings doch nicht neu. Denn die Regeln für Bremerinnen und Bremer, die künftig mit einem "Bolt", einem "Lime" oder einem eigenen E-Roller durch Bremen flitzen, gelten nach wie vor. Die wichtigsten fassen wir hier zusammen.

Welche rechtlichen Anforderungen müssen E-Scooter erfüllen?

Ein E-Scooter, der für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, muss ein sogenanntes Typenschild haben. Um dies zu erhalten, muss der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt haben und daher alle in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllen.
Zu diesen Kriterien zählen:

  • 20 Kilometer pro Stunde Höchstgeschwindigkeit
  • funktionierendes Licht an Vorder- und Rückseite
  • maximal 500 Watt Leistung

Müssen E-Scooter versichert werden?

Ja, E-Scooter müssen versichert werden, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Wie beim Motorrad, müssen E-Scooter-Nutzer also eine gültige Versicherungsplakette besitzen.

Wer einen privaten E-Scooter nutzt, sollte daher schon beim Kauf darauf achten, dass ein Typenschild vorhanden ist und alle Vorgaben erfüllt werden, um auch die Versicherung abschließen zu können. Über die rechtlichen Voraussetzungen der E-Scooter von Flottenanbietern wie Bolt und Lime hingegen müssen sich Bremerinnen und Bremer hingegen keine Sorgen machen.

Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung gilt im Übrigen nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestangen, zu denen E-Scooter zählen. E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels fallen nicht darunter. Sie müssen daher auch nicht versichert werden.

Zwei E-Scooter vor einer Hauswand mit Treppe
Vor Treppeneingängen ist das Abstellen der E-Scooter nicht gestattet. Bild: dpa | Oliver Baumgart

Was müssen E-Scooter-Nutzer beachten – was ist wie geregelt?

Wer einen privaten E-Scooter fährt, muss in Deutschland mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Führerscheinpflicht für E-Scooter gibt es nicht. Leih-E-Scooter in Bremen und Bremerhaven sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter gemäß erst ab 18 Jahren nutzbar.

Verboten ist, E-Scooter zu zweit oder gar zu dritt zu fahren. Auch im alkoholisierten Zustand müssen Fahrerinnen und Fahrer den eigenen oder den Leih-E-Scooter stehen lassen.

So wie beim Fahrrad, ist beim E-Scooter der Helm freiwillig. Experten, darunter die Verbraucherzentralen, empfehlen allerdings das Tragen eines Helms. Zur Einordnung: Im Land Bremen waren E-Scooter der Polizei zufolge im Jahr 2022 in rund 150 Unfälle verwickelt.

Wo dürfen E-Scooter gefahren werden?

Versicherte E-Scooter dürfen seit Juni 2019 im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wobei ähnliche Regeln wie auch für Fahrradfahrer gelten. So dürfen E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sollten diese auf einem Streckenabschnitt fehlen, dürfen die Fahrer auch die Fahrbahn der Straße nutzen.

Verboten ist das Fahren von E-Scootern hingegen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, also zum Beispiel in der Obernstraße, wo auch Fahrräder geschoben werden müssen.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

In der Stadt Bremen gelten, neben den bundesweit gültigen Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge, auch einige besondere Pflichten beim Abstellen. Der den Anbietern vom Ordnungsamt erteilten Sondernutzungserlaubnis zufolge ist es beispielsweise nicht erlaubt, E-Scooter auf Radwegen, Querungshilfen, Rettungswegen, in Einfahrten, an Haltestellen von Bus und Bahn sowie vor oder auf Rampen und anderen Einrichtungen zur Barrierefreiheit abzustellen. Auch vor Gebäudeeingängen haben E-Scooter nichts zu suchen.

Wer seinen Leihroller auf dem Fußweg abstellt, sollte dies darüber hinaus parallel zur Fahrbahnrichtung tun. Und zwar so, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,80 Metern verbleibt, fordert das Ordnungsamt.

Mehr zum Thema "E-Scooter":

Autor

Dieses Thema im Programm: Bremen Next, Next News, 18. April 2022, 16:30 Uhr