Maskenpflicht in Bremer Bussen und Bahnen soll bleiben

  • Bremer Senat beschließt neue Corona-Verordnung.
  • Mehrere Maßnahmen werden bis Ende Juni verlängert.
  • Testpflicht an Kitas soll wegfallen.

Der Bremer Senat hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Demnach soll die Testpflicht in Kindertagesstätten wegfallen. Andere Maßnahmen wurden hingegen bis zum 30. Juni verlängert. Folgende Schutzmaßnahmen sollen in Bremen weiterhin gelten:

1 Maskenpflicht

  • In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95").
  • Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.
  • in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.

2 Testpflicht

  • in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen .
  • in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
  • in Justizvollzugsanstalten.

3 Isolationsdauer für Infizierte

Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

Der entsprechende Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft muss den Plänen allerdings noch zustimmen. Aktuell werde nach einem Termin noch in dieser Woche gesucht, heißt es aus der Bürgerschaft. Falls dieser nicht zustande komme, könne der Senat die neue Verordnung trotzdem verkünden, teilte eine Sprecherin mit. Die Bürgerschaft könne dann bei Bedarf im Nachhinein eingreifen. Die aktuelle Verordnung läuft Ende der Woche aus.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 24. Mai 2022, 19 Uhr