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Kassieren auch bei Radio Bremen frühere Senderchefs üppige Ruhegelder?

Blick auf die Außenfassade vom Radio Bremen-Sendehaus.

Kassieren auch bei Radio Bremen frühere Senderchefs üppige Ruhegelder?

Bild: Imago | foto2press

Mehrere öffentlich-rechtliche Sender sichern Führungskräfte mit großzügigen Zahlungen ab. Auch bei Radio Bremen gibt es solche Regelungen — 2019 wurden diese jedoch geändert.

Recherchen des NDR haben ergeben, dass ehemalige Führungskräfte bei ARD und ZDF großzügige Ruhegelder erhalten. Demnach sichern einige öffentlich-rechtliche Sender ihre Intendanten und Direktoren mit sechsstelligen Summen pro Jahr für den Fall ab, dass deren Verträge nicht verlängert werden. In manchen Fällen gilt das lebenslang, einige haben sogar nach nur einem Arbeitstag als Direktor Anspruch darauf. Wir erklären, welche Regelungen bei Radio Bremen zur Zahlung von Ruhegeldern gelten.

Gibt es auch bei Radio Bremen solche Absicherungen für Direktoren und Intendantinnen?

Nicht in ganz so hohen Dimensionen – Radio Bremen ist ja ein vergleichsweise kleines Haus – aber ja, auch hier wird Ruhegeld gezahlt. Aktuell an einen ehemaligen Programmdirektor, dessen Vertrag vor rund 20 Jahren abgeschlossen wurde. Dieser bekommt seit einigen Jahren ein Ruhegeld von rund 7.700 Euro brutto im Monat und das bekommt er bis zum Eintritt in die Rente, was noch einige Jahre dauern wird. Wenn er allerdings anderweitig ein Einkommen hat, wird das angerechnet. Er bekommt in dem Fall also entsprechend weniger Geld. So eine Regelung war bei Verträgen bis 2019 möglich, jetzt gilt sie so nicht mehr.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen solchen Ruhegeldanspruch zu haben?

Der Anspruch gilt nur für die obersten Führungskräfte. Zudem wird das Ruhegeld nur an solche Kandidaten gezahlt, die für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen, aber nicht wiedergewählt werden. Wer also freiwillig abdankt oder kündigt, weil er woanders Direktor werden oder nicht mehr weitermachen möchte, der ist raus aus dieser Regelung.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Vertrag bis 2019 geschlossen worden ist, denn in jenem Jahr wurde die Ruhegeldregelung verändert. Aktuell gibt es daher bei Radio Bremen noch drei potenzielle Kandidatinnen für dieses Ruhegeld, darunter auch Intendantin Yvette Gerner – sofern sich diese irgendwann zur Wiederwahl zur Verfügung stellt, aber nicht wiedergewählt wird. Zu Höhe und Dauer dieses Geldes sind allerdings aktuell keine Details bekannt, da sich die Intendantin momentan im Urlaub befindet.

Und wie fällt diese Regelung bei neuen Verträgen aus?

Offiziell heißt es, es gibt keine grundsätzlichen Ruhegeldvereinbarungen mehr. Allerdings gibt es die Option, in neuen Verträgen die Vereinbarung aufzunehmen, dass für einen "deutlich kürzeren Zeitraum" noch Gelder in Raten ausgezahlt werden. Also für den Fall, dass sich Leute zur Wiederwahl aufstellen, aber nicht wiedergewählt werden. Wie lang dieser Zeitraum ist und wie hoch die Zahlung ausfällt, ist unterschiedlich und letztlich Verhandlungssache.

Warum gibt es überhaupt so ein Überbrückungsgeld für ehemalige Führungskräfte?

Die Regelungen wurden damals aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes – hier vor allem der politischen Beamten – übertragen. Dazu gab es immer wieder Abwägungen, wie Radio Bremen es schaffen kann, Menschen dazu zu bewegen, eine anderweitige Anstellung zugunsten einer befristeten Führungsposition in Bremen aufzugeben.

Verwaltungsrat Radio Bremen

Vor einigen Jahren ist man im Verwaltungsrat – dem Gremium, das für diese Verträge zuständig ist – aber zu dem Schluss gekommen, dass dies in dem Maße nicht mehr zeitgemäß sei. Wenn Direktoren etwa relativ jung ausscheiden, dann würden möglicherweise jahrzehntelang noch hohe Ruhegelder gezahlt werden. Gelder, die aber womöglich gar nicht vorhanden sind.

Darüber soll auch weiterhin im Verwaltungsrat diskutiert werden, wenngleich die bestehenden Verträge eingehalten und nicht verändert werden. Vermutlich wird es auch weiterhin bei individuellen Regelungen bleiben.

Auch wenn es dann nicht mehr Ruhegeld heißt und kürzer gezahlt wird, bleibt es natürlich das Gleiche: Ein Gehalt, obwohl man nicht mehr hier arbeitet – wie lang und wie hoch, das hängt ab vom individuellen Verhandlungsgeschick. Finanziert wird auch das am Ende durch den Rundfunkbeitrag.

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Autorin

  • Katharina Mild
    Katharina Mild Moderatorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, der Nachmittag, 27. Oktober 2022, 15 Uhr