Fragen & Antworten

Das kostet es, wenn Bremer Schüler lange im Unterricht fehlen

Lehrerin an der Tafel

Wenn die Schule Angst macht: In Bremen gibt es viele Schulvermeider

Bild: dpa | Julian Stratenschulte

In Deutschland herrscht Schulpflicht, wer über längere Zeit unentschuldigt im Unterricht fehlt, muss in der Regel ein Bußgeld zahlen. Aber jeder Fall ist unterschiedlich.

In Bremen gibt es viele Kinder und Jugendliche, die sich weigern, in die Schule zu gehen – sogenannte Schulvermeider. Die Gründe für ihr Verhalten sind vielfältig, oft haben sie psychologische Ursachen wie zum Beispiel Schulangst. Wer von ihnen keine Angebote annimmt, mit denen Bremen Schulvermeidern helfen will, muss ein Bußgeld zahlen. Wir geben Antwort auf die wichtigsten Fragen zu dieser Strafe.

Warum wird ein Bußgeld verhängt, wenn Schülerinnen und Schüler länger in der Schule fehlt?

In Deutschland herrscht Schulpflicht. Wer der nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sind die Schülerinnen und Schüler älter als 14 Jahre, wird das Bußgeld gegen sie verhängt – sind sie jünger, müssen die Eltern zahlen.

Wie viel Euro kostet das?

Das Bußgeld liegt in ganz Deutschland zwischen fünf Euro und maximal 1.000 Euro. In Bremen müssen Schülerinnen und Schüler zwischen 30 und zwölf Euro zahlen, wenn sie länger in der Schule fehlen. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen zwischen 150 und 250 Euro bezahlen. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro.

Muss jeder, der einmal in der Schule unentschuldigt fehlt, ein Bußgeld bezahlen?

Nein. Die Regel ist: Wenn ein Schüler oder eine Schülerin zehn Tage am Stück oder 20 Tage innerhalb eines Quartals unentschuldigt fehlt, wird ein Bußgeldverfahren erstmal geprüft. Das zeigt sich auch an den Zahlen der vergangenen Jahre: Im Schuljahr 2022/23 sind 711 Fälle von Schulvermeidung angezeigt worden – Bußgeldbescheide wurden aber nur in 665 Fällen erlassen. In 443 Fällen haben die Jugendlichen zum ersten Mal länger gefehlt, der Rest waren sogenannte Folgeanzeigen, weil die betroffenen Personen schon mehrfach lange gefehlt haben. "Das Bußgeldverfahren stellt immer das letzte Mittel dar", sagt eine Sprecherin der Bildungsbehörde.

Was passiert mit Schülerinnen und Schülern, die zum Beispiel psychische Probleme haben, und im Unterricht über längere Zeit fehlen?

Bevor ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, wird erstmal geprüft, ob nicht andere pädagogische Maßnahmen möglich sind. Dazu gehören auch die Schulvermeiderprojekte an den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (Rebuz), die es in der ganzen Stadt gibt. Dabei wird auch darauf geschaut, ob die Jugendlichen beispielsweise psychische Probleme haben oder andere Unterstützung brauchen.

Aber, das sagen die Mitarbeitenden der Rebuz: Jeder Fall ist individuell. Einige Jugendliche fehlen wegen Schulangst oder aus psychischen Gründen, andere werden gemobbt, wieder andere haben Probleme im Elternhaus. Deswegen muss jeder Fall auch einzeln zusammen mit Lehrkräften und Pädagogen geprüft werden. "Liegen nach Prüfung weiterhin die rechtlichen Voraussetzungen vor, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet", sagt die Behördensprecherin.

Bremer Schüler nehmen zunehmend Unterstützung und Beratung in Anspruch

Bild: Radio Bremen

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Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, 7. Mai 2024, 7:10 Uhr