Gericht bestätigt Einreiseverbot für Bremer Clan-Mitglied Ibrahim Miri

  • Gericht lehnt Berufungsantrag von Ibrahim Miri ab.
  • Befristetes Einreiseverbot bleibt bestehen .
  • Miri könnte noch eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Der Fall um das hochrangige Bremer Clan-Mitglied Ibrahim Miri wird die Bremer Gerichte vorerst nicht wieder beschäftigen. Wie das Verwaltungsgericht auf Nachfrage von buten un binnen bestätigt, ist Miris Berufungsantrag gegen das Urteil vom Juli letzten Jahres abgelehnt worden. Somit bleibt das auf sieben Jahre befristete Aufenthalts- und Einreiseverbot nach Deutschland bestehen. Demnach könnte Miri in gut vier Jahren zurück nach Bremen kommen.

Die Kammer hält Miri immer noch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Deswegen hielt das Verwaltungsgericht im Juli vergangenen Jahres das Einreise- und Aufenthaltsverbot für rechtmäßig. Dagegen hatte das Clan-Mitglied Berufung eingelegt, welche nun abgelehnt wurde.

Miri könnte nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen – davon ist dem Verwaltungsgericht jedoch nichts bekannt. Sein Anwalt wollte sich auf Nachfrage nicht mehr zu dem Fall äußern. Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes und bandenmäßigen Drogenhandels.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 30. August 2022, 18 Uhr