Bremer Altenpfleger wehrt sich gegen lebenslange Gefängnisstrafe
Nach Auffassung des Gerichts soll er zwei Menschen mit einer Überdosis getötet haben. Nun prüft der Bundesgerichtshof das Verfahren.
Nach dem Mordurteil gegen einen 44 Jahre alten Altenpfleger hat die Verteidigung Revision gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Bremer Landgerichts am Donnerstag mit. Der Angeklagte war am 8. April am Landgericht Bremen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach Bewertung des Gerichts ermordete der Täter 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim, indem er ihm eine Überdosis verabreichte. In einem weiteren Fall wies das Gericht ihm einen versuchten Mord nach. Bei dem Mann stellte das Gericht eine sogenannte besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.
Zwei weitere Verfahren stehen noch aus
Das Revisionsverfahren führt der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig, wie der Sprecher des Bremer Landgerichts sagte. Der BGH wird das Verfahren auf Fehler überprüfen, es gibt keine neue Beweisaufnahme. Bis der BGH die Akten erhält, werden nach Einschätzung des Landgerichtssprechers noch viele Wochen vergehen. Zunächst berichtete der NDR.
Gegen den Verurteilten gibt es am Landgericht zwei weitere Anklagen. Darin verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft, zwischen 2010 und 2011 zwölf Taten begangen zu haben – darunter drei Morde. Die Staatsanwaltschaft führte zudem sieben weitere Verfahren gegen den Mann, die Polizei prüfte zwei weitere Fälle.
Quelle: dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 8. April 2024, 8 Uhr