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Drogen und Alkohol am Bremer Bahnhof: Ist ein Verbot durchsetzbar?

Eine große Uhr am Hauptbahnhof in Bremen
Braucht Bremen schärfere Verbote für den Alkohol- und Drogenkonsum an Orten wie dem Hauptbahnhof? Bild: dpa/Bildagentur-online/Schoening

Die einen fordern sie, die anderen sind strikt gegen schärfere Regeln am Bremer Hauptbahnhof. Doch was gilt dort bislang? Und worüber wird debattiert? Ein Überblick.

Das SPD-geführte Innenressort wollte es schon im vergangenen Herbst. Die Linke war strikt dagegen. Auch Bremens CDU-Fraktion hat es jetzt vehement gefordert. Doch in der rot-grün-rot dominierten Stadtbürgerschaft fand sich dafür auch in dieser Woche keine Mehrheit.

Die Entscheidung über ein verschärftes Ortsgesetz, das strenge Verbote für Alkohol- und Drogenkonsum am Hauptbahnhof zur Folge hätte, bleibt in Bremen also umstritten. Worüber dabei debattiert wird und welche Regeln schon jetzt am Bremer Hauptbahnhof gelten, das erklären wir hier.

Welche Verbote gelten derzeit am Bremer Hauptbahnhof?

An Bremens Hauptbahnhof gilt das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung. In ihm geregelt ist unter anderem der "Betäubungsmittelkonsum" auf öffentlichen Flächen wie dem Bahnhofsvorplatz. Im Gesetz heißt es dazu: "Das Lagern sowie das dauerhafte Verweilen von Personen auf öffentlichen Flächen in einer für Dritte beeinträchtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz ist untersagt."

Bremer Polizisten bei einer Großkontrolle am Hauptbahnhof
Bremer Polizisten bei einer Großkontrolle am Bremer Hauptbahnhof Bild: Radio Bremen

Und weiter: "Es ist untersagt, […] sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu beeinträchtigen […].

Das Betäubungsmittelgesetz, auf das im Ortsgesetz Bezug genommen wird, verbietet zudem den Besitz von Betäubungsmitteln wie auch deren Handel. Kurzum, Verbote zum Alkohol- und Drogenkonsum am Bremer Hauptbahnhof existieren bereits.

Wie stellt Bremen sicher, dass die gesetzlichen Verbote eingehalten werden?

"Polizei und Ordnungsdienst schreiten bei entsprechend festgestellten Verstößen niedrigschwellig und konsequent ein", heißt es dazu aus dem Innenressort. So würden auch Strafanzeigen gefertigt. Sollten Betroffene im Gespräch Einsicht zeigen, könne aber auch auf Ordnungswidrigkeitenverfahren verzichtet werden.

Spätestens bei wiederholten Verstößen folge allerdings die Anzeige. Dabei könne es auch zu Platzverweisen kommen. Wer auch dagegen verstoßen, komme in Gewahrsam, sagt Ressortsprecherin Karen Stroink. Bei Ordnungswidrigkeiten werde dabei die Verhältnismäßigkeit geprüft. "Straftaten werden hingegen immer verfolgt."

Was hat sich durch den "Aktionsplan Hauptbahnhof" verändert?

Das Innenressort hatte selbst Ende 2021 eine Anpassung des Ortsgesetzes geplant. Dies hätte auch für den Bremer Hauptbahnhof schärfere Regeln bedeutet. Die Initiative des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) scheiterte allerdings im Senat am Widerstand der Linken. Stattdessen hat Bremens Regierung in diesem Frühjahr den sogenannten Aktionsplan am Hauptbahnhof beschlossen.

"Er sieht unter anderem Kontrollen vor, ob Drogen im Umfeld des Hauptbahnhofes verkauft werden", sagt Ressortsprecherin Stroink. Dazu würden regelmäßig bekannte Drogenhändler überprüft. Um Verstöße gegen das Ortsgesetz beim Alkohol- und Drogenkonsum festzustellen, suchten Polizeistreifen und Ordnungsamt zudem die dafür regelmäßig genutzten Orte auf.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen das Ortsgesetz können mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden. Mit dem Aktionsplan Hauptbahnhof ist die Innenbehörde darüber hinaus dazu übergegangen, bei Verstößen gegen Strafgesetze nicht nur ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, sondern auch Platzverweise für das Bahnhofsquartier zu prüfen.

In herausragenden Fällen können Platzverweise auch bis zu sechs Monaten andauern.

Karen Stroink, Sprecherin des Bremer Innenressorts

In der Regel liege die Dauer der Platzverweise bei einem Tag bis zu zwei Wochen.

Wäre ein generelles Alkoholverbot am Bahnhof rechtlich umsetzbar?

Der von der Bremer CDU-Fraktion in die Stadtbürgerschaft eingebrachte Antrag, im Ortsgesetz "ein generelles Alkohol- und Drogenkonsumverbot im Bereich des unmittelbaren Umfeldes des Bremer Hauptbahnhofs" zu verankern, ist zwar in dieser Woche abgelehnt worden.

Rechtlich wäre ein solches Verbot aber durchaus umsetzbar, bestätigt das Innenressort auf Nachfrage von buten un binnen. "Es bedürfte dafür eine gesetzliche Regelung oder eine gesetzliche Ermächtigung, auf die man ein Ortsgesetz stützen könnte", sagt Ressortsprecherin Stroink.

Wie würde sich ein schärferes Ortsgesetz auswirken?

"Grundsätzlich wird Ordnungsrecht niemals Suchtkrankheiten auflösen können", sagt Innenressort-Sprecherin. Hier seien das Gesundheits- und das Sozialressort gefragt. Dennoch gebe es Beispiele für eine gute Drogenpolitik wie etwa die Stadt Zürich.

Erfahrungen zum Alkoholverbot seien in Bremen überdies bereits im Zuge der Corona-Maßnahmen gemacht worden. Grund dafür waren im Juni 2020 jene Menschen, die im Viertel, an der Schlachte und der Disko-Meile feierten, ohne sich um die damals noch strengen Abstandsregeln sowie Mund- und Nasenschutz zu kümmern. Dort untersagte die Innenbehörde daraufhin den Außerhaus-Verkauf von Alkohol an Wochenenden nach 22 Uhr.

"Auch in anderen Städten wie München, Fulda und Erfurt wurden bereits Alkoholverbotszonen erfolgreich umgesetzt", sagt Stroink. So seien Straf- und Ordnungswidrigkeiten reduziert worden und zuvor negativ belegte Plätze wieder zugänglich für die Allgemeinheit.

In München, wo seit 2019 ein Alkoholverbot am Hauptbahnhof gilt, wird aktuell eine Studie zu den Auswirkungen des Verbots durchgeführt. Die Ergebnisse dürften auch Bremens Politiker interessieren.

Diese beiden Bremer versuchen Drogensüchtigen am Bahnhof zu helfen

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 7. Dezember 2022, 19:30 Uhr