Interview

Wahllisten der AfD in Bremen abgelehnt: Das bedeutet der Ausschluss

Das Logo der Bremer AfD mit einem Riss darin (Symbolfoto)

Bremer AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen – was bedeutet das?

Bild: Radio Bremen

Die Bürgerschaftswahl findet ohne die AfD statt. Was machen deren Wähler jetzt und könnte die Wahl wiederholt werden? Politikwissenschaftler Lothar Probst über die Folgen.

Die AfD darf weder in Bremen, noch in Bremerhaven bei der Bürgerschaftswahl antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Donnerstag entschieden. Die Begründung für die Entscheidung zur Stadt Bremen: Die Partei hatte statt einer Wahlliste zwei verschiedene Listen eingereicht. Das sei nicht zulässig, entschied nun der Ausschuss.

In Bremerhaven war die Liste eigentlich zunächst vom Wahlbereichsausschuss zugelassen worden. Doch nun korrigierte der Landeswahlausschuss diese Entscheidung. Der Wahlvorschlag sei nicht von einem legitimierten AfD-Landesvorstand unterzeichnet worden.

Doch was heißt das jetzt für die Partei – und die Bürgerschaftswahl? Im Interview mit Bremen Zwei beantwortet Lothar Probst, Bremer Politikwissenschaftler, die wichtigsten Fragen.

Herr Probst, ist das eine nachvollziehbare Entscheidung für Sie, die AfD hier aus formalen Gründen nicht antreten zu lassen?

Es ist eine formal auf jeden Fall richtige Entscheidung. Nach dem Wahlgesetz ist es eindeutig: Parteien können nicht mehr als eine Liste einreichen. Wenn jetzt eine Partei, die sich nicht einigen kann, zwei Listen einreicht, dann bleibt dem Landeswahlausschuss oder auch dem Wahlbereichsausschuss hier in Bremen gar keine andere Möglichkeit, als zu sagen, wir können diese Liste nicht zulassen.

Welche Auswirkungen kann das denn haben bei der Wahl? Laut einer Umfrage wollten rund sieben Prozent der Wahlberechtigten die AfD wählen. Was werden die nun tun?

Ein Teil der Wähler wird möglicherweise gar nicht zur Wahl gehen, weil sie kein adäquates Angebot finden auf dem Markt der Parteien. Ich vermute aber, dass doch ein großer Teil sagen wird: Dann nehmen wir lieber die Partei, die der AfD inhaltlich am nächsten steht. Und das ist Bürger in Wut, die dieses Mal mit der Partei Bündnis Deutschland kooperiert. Diese Partei besteht aus ehemaligen Mitgliedern der AfD und der CDU. Und ihr Schwerpunkt ist eindeutig die Sicherheit und Kriminialitätsbekämpfung.

Ich kann mir vorstellen, dass ein erheblicher Teil der AfD-Wähler dann zu Bürger in Wut gehen wird. Ein anderer Teil wird eher in die Wahlenthaltung gehen.

Prof. Lothar Probst im Gespräch mit Felix Krömer
Lothar Probst, Politikwissenschaftler

Birgt der Ausschluss der AfD nicht die Gefahr, dass Teile der Bevölkerung sich jetzt gar nicht mehr vertreten fühlen in der Politik und der Frust noch größer wird?

Wir haben ja schon seit längerer Zeit das Phänomen, dass AfD-Vertreter zum Beispiel nicht in das Bundestagspräsidium oder andere Ausschüsse gewählt werden. Und das verfestigt häufig in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass man diese Partei von den anderen Parteien her schneidet, und dass man ihr nicht den Raum gibt, den sie verdient.

Und da ist die Gefahr, wenn man jetzt formal argumentiert, dass das von einem Teil der Wählerschaft der AfD so empfunden wird, als würde man die AfD bewusst ausschließen wollen. Um eine lästige Konkurrenz loszuwerden. Das wird sicherlich bei Teilen der AfD-Wählerschaft der Fall sein, aber man kann das in diesem Fall nicht verhindern. Man kann ja deshalb nicht das Wahlgesetz verbiegen.

Der Bundesvorstand der AfD hat schon angekündigt, für nach der Wahl eine Wahlprüfungsbeschwerde vorzubereiten. Dann würde die Gültigkeit der Wahl überprüft – könnte das am Ende bedeuten, dass die Bürgerschaftswahl wiederholt werden muss?

Wollen wir mal hoffen, dass wir keine Berliner Verhältnisse bekommen. Aber natürlich: Das Wahlprüfungsgericht und auch der Staatsgerichtshof können beide angerufen werden nach der Wahl, um zu überprüfen, ob der Ausschluss der AfD berechtigt war. Das kann natürlich so und so ausgehen, das weiß man im Vorhinein nie.

Sollte wider Erwarten tatsächlich eines dieser beiden Gremien zu der Entscheidung kommen, dass es nicht korrekt war, die AfD auszuschließen, dann würde das tatsächlich bedeuten, dass man die Wahl wiederholen muss.

Prof. Lothar Probst im Gespräch mit Felix Krömer
Lothar Probst, Politikwissenschaftler

Es hat ja schon ähnliche Entscheidungen gegeben. Zum Beispiel in Bremerhaven, als es bei der Auszählung Unregelmäßigkeiten gab. Da musste dann in einigen Wahllokalen nochmal gewählt werden. Man kann das nie vollständig ausschließen. Ich halte es aber nicht für sehr wahrscheinlich, weil die Verhältnisse in diesem Fall glaube ich relativ klar liegen.

Bremer Politikexperte: AfD hat sich Ausschluss "selbst zuzuschreiben"

Bild: Radio Bremen

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Autor

  • Hendrik Plaß
    Hendrik Plaß Moderator

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Nachmittag, 23. März 2023, 16:35 Uhr