Fragen & Antworten

Mehr als 18.000 Bremer müssen beim Zensus 2022 noch Auskünfte geben

Das Statistische Landesamt Bremen erinnert auskunftspflichtige Personen gerade erneut daran, sich am Zensus zu beteiligen. Wer sich weiterhin nicht meldet, muss mit Zwangsgeld rechnen.

Seit Mitte Mai läuft bundesweit der sogenannte Zensus. Ausgewählte Menschen wurden seither zu den Bereichen Wohnen, Leben und Arbeit befragt. Wer ausgewählt wurde, ist verpflichtet an der Befragung teilzunehmen. Erste Ergebnisse sollen im November 2023 veröffentlicht werden. In Bremen und Bremerhaven sind mehr als 200.000 Menschen für den Zensus ausgewählt worden. Allerdings haben noch lange nicht alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger an den Befragungen teilgenommen. Deshalb werden die betroffenen Personen gerade per Post vom Statistischen Landesamt Bremen an ihre Teilnahme erinnert. 

Wer wird beim Zensus 2022 jetzt eigentlich noch befragt?

Zum einen werden alle diejenigen Personen befragt, die bisher nicht teilgenommen oder nur unvollständige Angaben gemacht haben. Das sind ungefähr 4.000 Personen im Bereich der Haushaltsbefragung und 18.000 Personen im Bereich der Gebäude- und Wohnraumzählung. Letztere können sowohl Personen als auch Unternehmen sein.
Insgesamt wurden im Land Bremen 53.000 Personen für die Haushaltsbefragung und 155.000 Personen im Bereich der Gebäude- und Wohnraumzählung kontaktiert, um am Zensus teilzunehmen.

Zum anderen wird zur Qualitätssicherung auch eine Wiederholungsbefragung bezüglich der Haushaltsbefragung durchgeführt. Dafür werden 1.800 Personen kontaktiert, die bereits am Zensus teilgenommen haben. Diese müssen erneut dieselben Fragen beantworten.

Wo kann man sich melden, um am Zensus teilzunehmen?

Die betroffenen Personen können entweder online auf www.zensus2022.de an den Befragungen teilnehmen, oder telefonisch bei der zuständigen Stelle unter der Nummer 0421-877-4444. Zudem besteht auch die Möglichkeit nach einer Terminvereinbarung unter www.statistik.bremen.de persönlich im Bürgerinnen- und Bürgerbüro im Statistischen Landesamt Bremen vorbeizuschauen.

Was passiert, wenn man die Teilnahme weiterhin verweigert?

Die Teilnahme am Zensus ist verpflichtend. Wer für den Zensus 2022 kontaktiert wurde, muss auch an der Befragung teilnehmen – ansonsten drohen Zwangsgeld und Verwaltungsgebühren. Das Zwangsgeld liegt bei etwa 300 Euro und die Verwaltungsgebühr bei circa 33 Euro. Wichtig zu wissen ist, dass das Zwangsgeld die Auskunftspflicht nicht aufhebt.

Autorin

  • Necla Süre
    Necla Süre

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 2. Mai 2022, 16 Uhr