Fragen & Antworten

Auch die Bremer sind beim Zensus 2022 zur Auskunft verpflichtet

Ab dem 15. Mai werden Menschen in Bremen und Bremerhaven zu den Bereichen Haushalt, Gebäude und Wohnraum befragt. Wer sich weigert mitzumachen, muss mit Zwangsgeld rechnen.

Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wie arbeiten und wohnen sie? Und brauchen wir mehr Altenheime? Die Antworten auf diese Fragen liefert der sogenante Zensus, also die größte Bevölkerungsumfrage Deutschlands. Er wird alle zehn Jahre EU-weit erhoben. Letztes Jahr musste der Zensus aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Nun startet er ab dem 15. Mai 2022 und läuft bis Mitte August 2022. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer wird beim Zensus 2022 eigentlich befragt?

Der Zensus 2022 unterteilt sich in drei große Bereiche: Haushaltsbefragung, Gebäude- und Wohnraumzählung und die Befragung zu den Sonderbereichen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte.

Bei der Haushaltsbefragung werden nicht alle Menschen in Deutschland befragt, sondern nur ein kleiner Teil und zwar etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Es wird nur eine Stichprobe durchgeführt, weil der Zensus "registergestützt" ist. Das heißt, es werden zum Beispiel Daten aus den Melderegistern genutzt. Da diese aber ungenau sind, werden sie durch die Stichprobenbefragung der Haushalte statistisch korrigiert.

Was die Sonderbereiche betrifft, werden alle Menschen, die in Wohnheimen wie zum Beispiel Altenheimen und Studentenwohnheimen wohnen, angehalten am Zensus teilzunehmen.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen befragt.

Alle ausgewählten Personen werden per Post informiert. Bei den Haushalten und Wohnheimen gehen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte von Tür zu Tür und führen die Befragung durch. Die Wohnungs- und Gebäudeeigentümer und Eigentümerinnen sowie Verwalter und Verwalterinnen nehmen online an der Befragung teil.

Muss jeder, der einen Brief für den Zensus 2022 erhält, auch teilnehmen?

Wer für den Zensus 2022 kontaktiert wird, ist verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen und alle Fragen wahrheitsgemäß und fristgerecht zu beantworten.

Wer die Auskunft verweigert oder fehlerhafte, unvollständige und falsche Angaben macht, muss mit einem Mahnverfahren und bei ausbleibender Meldung mit einem Zwangsgeld rechnen.

Laurenz Berger vom Statistischen Landesamt Bremen

Was tun, wenn man den Interview-Termin nicht wahrnehmen kann?

Die Person, die mit der Erhebung Ihrer Daten, also mit der Befragung beauftragt ist, wirft einen Brief mit Terminankündigung bzw. Terminvorschlag in den Briefkasten. In diesem Brief sind auch die Kontaktdaten des oder der sogenannten Erhebungsbeauftragten zu finden. Wer den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen kann, kann einen neuen Termin vereinbaren. Wenn die Zensus-Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem angekündigten Termin nicht zu Hause anzutreffen sind, wird ein weiterer Termin vorgeschlagen.

Gibt es sowas wie eine Beratungsstelle bei Nachfragen zum Zensus?

Das Statistische Landesamt Bremen hat extra für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein "Bürgerinnen- und Bürgerbüro Zensus" eingerichtet. Dort erhalten die Teilnehmenden Hilfe, wenn sie Fragen bei der Ausfüllung der Bögen haben. Allerdings müssen hierfür Termine, online auf der Homepage, gebucht werden.

Warum hält die Regierung den Zensus für so wichtig?

Die erhobenen Daten sind wichtig für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen im Bund, in den Ländern und Gemeinden. Sie zeigen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, zum Beispiel im Wohnungsbau. Außerdem bilden die ermittelten Bevölkerungszahlen die Grundlage für die Einteilung der Wahlkreise, die Festlegung der Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat, den Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln.

Beim Zensus gehe es nicht darum, etwas über die Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Befragten zu erfahren.

Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.

Laurenz Berger vom Statistischen Landesamt Bremen

Was passiert mit den Daten?

Die Daten werden vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. "In der Praxis heißt das, es dürfen zwar Daten aus den Registern der Einwohnermeldeämter oder der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden; es ist aber nicht zulässig, nicht anonymisierte Angaben der Befragten an diese oder andere Institutionen zurückzuspielen", sagt Laurenz Berger vom Statistischen Landesamt.

1983 gab es Proteste bis hin zu einem Boykottaufruf gegen die Volkszählung wegen des Datenschutzes. Was hat sich seither geändert?

Die Bundesregierung beschloss damals nicht nur den Bevölkerungsstand zu erheben, sondern auch Fragen zur Staatsangehörigkeit, Beruf und Mobilität zu stellen. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten Angst davor, dass ihre Daten missbraucht und sie zum "gläsernen Bürger" werden könnten. Deshalb riefen sie zum Boykott auf und legten Verfassungsbeschwerde ein.

"Durch die damaligen Proteste wurde das Erhebungsverfahren angepasst und die Volkszählung 1987 unter den neuen Maßgaben durchgeführt. Seitdem hat sich die Volkszählung gewandelt zum Zensus. Es werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern lediglich eine Stichprobe. Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus einen wichtigen Schwerpunkt auf umfassende Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz der Daten bestmöglich gewährleisten", so Laurenz Berger vom Statistischen Landesamt.

Man kann sich auch bewerben, um selbst Daten zu erheben, also Interviews zu führen. Geht das noch so kurz vor dem 15. Mai, wenn es losgeht?

Nein, im Moment nicht mehr. Das Interesse war sehr groß. Im Land Bremen wurden bereits 600 Interviewerinnen und Interviewer für die Befragungen rekrutiert und geschult. Die Arbeit als Erhebungsbeauftragte und -beauftragter ist ehrenamtlich. Sie müssen ungefähr 100 Befragungen vor Ort durchführen. Im Gegenzug erhalten sie ein Aufwandhonorar von bis zu 1.000 Euro.

Autorin

  • Necla Süre
    Necla Süre

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 2. Mai 2022, 16 Uhr