Gericht kippt Plan des Bremer Senats: Keine Briefwahl an Schulen

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Die Vorhaben der Bremer Landesregierung für eine Briefwahl an Schulen sind mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Das hat der Staatsgerichtshof entschieden.

SPD, Grüne und Linke hatten den Plan, dass wahlberechtigte Schüler in der Woche vor einer Bürgerschaftswahl die Möglichkeit bekommen sollten, dort ihre Stimmen abzugeben – allerdings nicht mehr in diesem Jahr, sondern frühestens bei der dann folgenden Landtagswahl. Doch diese Möglichkeit zur Stimmabgabe ist nach Einschätzung des Bremer Staatsgerichtshof nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Das hat das Gericht am Dienstag entschieden.

Das Urteil begründeten die Richter damit, dass die sogenannte Schulwahl zu einer Ungleichbehandlung beim Zugang zur Wahl führen würde. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, teilte das Gericht nach der Urteilssprechung mit.

Ausnahmeregelungen möglich – aber Schulwahl nicht vergleichbar

Der Gesetzgeber habe nur einen "engen Spielraum für die Vornahme von Sonderregelungen für einzelne Personengruppen, etwa dann, wenn Nachteile ausgeglichen werden sollen, die ansonsten zu einem faktischen Ausschluss von Wahlen führen würden", erklärte das Gericht in einer Stellungnahme. Solche Sonderregelungen gelten zum Beispiel für Hilfspersonen von Menschen mit Sehbehinderung. Auch die Einrichtung von Sonderwahlbezirken in Krankenhäusern und Heimen fielen unter die Ausnahmeregelung.

Mit diesen sei das Konzept der Schulwahl allerdings nicht zu vergleichen, erklärt das Gericht. Das Vorhaben diene nicht dazu, einen bestehenden Nachteil für Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Es stelle vielmehr einen schwerwiegenden Eingriff in die Allgemeinheit der Wahl dar, der sich nicht mit dem Ziel einer langfristigen Erhöhung oder Stabilisierung der Wahlbeteiligung rechtfertigen lasse.

Ziel: Mehr Erstwähler erreichen

Die rot-grün-rote Landesregierung hatte den Staatsgerichtshof selbst angerufen, um die von ihr geplante Änderung im Wahlgesetz überprüfen zu lassen. Ziel des Änderungswunsches war es, die derzeit geringe Beteiligung von Erstwählern an der Abstimmung erhöhen.

Rückblick: Bremer Staatsgerichtshof verhandelt über "Schulwahlen"

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 9. Mai 2023, 14 Uhr