Bremerhavener zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt

Bild: Radio Bremen | Steffen Hudemann

Im Fall der toten Tamara T. aus Bremerhaven muss der Täter 13 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil liegt damit über den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung.

Im Prozess um die in Bremerhaven getötete Tamara T. hat das Landgericht Bremen den Täter wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Damit weicht es deutlich von dem ab, was Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers gefordert hatten. Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann die 45-Jährige aus dem Kreis Cuxhaven vor rund einem Jahr in seiner Wohnung in Bremerhaven erdrosselt hat. Die Leiche der Frau wurde knapp zwei Wochen nach der Tat am Geesteufer gefunden.

Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess schon vor Wochen gestanden. Er sei aber so betrunken gewesen, dass er sich nicht mehr an die Einzelheiten erinnern könne, sagte er. Das Gericht sieht dagegen – anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung – "keine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch Alkohol". So habe der Mann zum Beispiel vor der Tat seine Lebensgefährtin aus der Wohnung gelockt und nach der Tat die Spuren beseitigt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Angeklagter kommt nicht in die Psychiatrie

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und zwei Monate Haft gefordert, der Anwalt des Mannes maximal neun Jahre. In seinem Plädoyer verwies der Verteidiger auf das umfassende Geständnis seines Mandanten und auf dessen Einsicht. Seiner Ansicht nach wäre die Unterbringung im Maßregelvollzug angebracht, um dem Mann die Möglichkeit zu geben, seine Alkoholsucht zu therapieren. Maßregelvollzug bedeutet Psychiatrie oder Entzugsklinik. Dem entsprach das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte hat eine Woche Zeit dagegen vorzugehen.

Rückblick: Angeklagter gesteht im Prozess um getötete Tamara T.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 12. September 2023, 19:30 Uhr