Tote Tamara T. in Bremerhaven: Tattoo-Foto soll Angeklagten belasten

Ein Mann hält sich einen Ordner vors Gesicht, daneben steht ein Mann in Anwaltsrobe.

Tote Tamara T. in Bremerhaven: Tattoo-Foto soll Angeklagten belasten

Bild: Radio Bremen | Carolin Henkenberens

Am Bremer Landgericht hat der Prozess im Fall um die in Bremerhaven getötete Tamara T. begonnen. Der wegen Totschlags angeklagte 33-Jährige äußerte sich zum Auftakt nicht.

Nach dem Fund einer Frauenleiche am Bremerhavener Geeste-Ufer hat der Prozess am Landgericht Bremen begonnen. Angeklagt ist ein 33-jähriger Mann aus Bremerhaven. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Frau im vergangenen Sommer getötet und ihre Leiche am Flussufer abgelegt zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Bremerhavener Ende August zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Frau. Anschließend soll er sie mit einem Gürtel erstickt haben. Ihren Leichnam soll er in herabwürdigender Weise platziert und zwei Mal fotografiert haben. Diese Bilder habe er über einen Messengerdienst verschickt, so die Anklage. Der Vorsitzende Richter sagte, auf einem Bild sei das Bein des Angeklagten zu sehen sein, das zeige eine Tätowierung.

Gericht zeigt Video von Polizeivernehmung

Der Angeklagte selbst wollte sich zu Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen äußern. Das Gericht spielte aber ein Video einer Vernehmung bei der Polizei ab. Dort stritt der Angeklagte die Tat ab und sagte, ein ihm fremder Mann habe die Frau getötet.

Die Anklage lautet Totschlag, das heißt, der Mann soll die Frau vorsätzlich getötet haben. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedere Beweggründe sieht die Staatsanwaltschaft aufgrund des bisherigen Ermittlungsstandes offenbar nicht erfüllt.

Prozessstart nach Leichenfund in Bremerhaven: Angeklagter schweigt

Bild: Radio Bremen

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Autorin

  • Carolin Henkenberens
    Carolin Henkenberens Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 11. April 2023, 17 Uhr