Bremens Senat beschließt 12 weitere Corona-Notmaßnahmen
Der Bremer Senat hat die Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Epidemie verschärft. Nicht nur den Einzelhandel, Sportvereine und Kirchen trifft es besonders hart.
Der Senat hat am Montag weitere einschneidende Corona-Notmaßnahmen für das Land Bremen beschlossen. Sie gelten ab Mittwoch, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Montagnachmittag. Überwacht werden sie durch das Ordnungsamt, befolgt werden sollen sie auf Wunsch des Bremer Senats jedoch möglichst schon heute. "Es wäre schön, wenn alle ihre Veranstaltungen sofort absagen und nicht darauf warten, dass dann erst am Mittwochmorgen um 0 Uhr diese Regelungen in Kraft treten", so Mäurer.
Folgende 12 Maßnahmen, die zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern abgestimmt wurden, hat der Senat nun verkündet.
1 Einzelhandel: Nur wichtige Läden bleiben auf
Ausdrücklich nicht geschlossen werden Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte sowie Liefer- und Abholdienste. Ebenfalls geöffnet bleiben dürfen Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen sowie Waschsalons. Auch Bau- und Gartenbau-Center sowie Großmärkte sind nicht von den Schließungen betroffen.
Allerdings gilt, dass Warteschlangen in den noch geöffneten Geschäften vermieden werden müssen und ausreichender Abstand einzuhalten ist. "Möglicherweise muss auch reguliert werden, wieviele Menschen gleichzeitig in einem Laden sind", sagte Bovenschulte. Es müssen die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllt werden.
Alle anderen Einrichtungen des Einzelhandels werden geschlossen.
2 Theater, Messen und Freizeitparks machen dicht
Theater, Opern und Konzerthäuser müssen ab Mittwoch geschlossen bleiben. Das gleiche gilt für Messen, Freizeit- und Tierparks, Spielhallen und Spielbanken, verkündete Bremen Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD).
3 Kein Eintritt mehr in Bars, Clubs und Diskotheken
Um den Publikumsverkehr in Freizeiteinrichtungen zu minimieren, müssen auch Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben. Dies gilt dem Senat zufolge unabhängig von ihrer Größe. Auch Bordelle und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen.
4 Strenge Öffnungszeiten für Restaurants und Gaststätten
In der Gastronomie werden ab Mittwoch nur noch Restaurants für die Einnahme von Speisen geöffnet haben, keine Kneipen, Bars, Clubs oder Diskotheken. Allerdings gelten auch für die Gaststätten und Restaurants strikte Regeln. So müssen Abstandsregelungen für Tische, maximale Besucherzahl und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Hinzu kommt: Es ist vorgesehen, das Restaurants und Speisegaststätten frühestens morgens um 6 Uhr öffnen dürfen und spätestens um 18 Uhr zu schließen haben.
5 Hotels und Gastgewerbe
Der Senat hat zudem festgelegt, dass Übernachtungen im Hotel- und Gastgewerbe nur noch zu notwendigen und ausdrücklich nicht mehr zu touristischen Zwecken erlaubt sind.
6 Sportplätze und Spielplätze bleiben zu
Auch der Sportbetrieb ist in und auf allen Sportanlagen im Land Bremen einzustellen. Das gleiche gilt für Schmwimmbäder, Spaßbäder, für Fitnesstudios und ähnliche Einrichtungen. Spielplätze werden ebenfalls geschlossen.

7 Vereinstreffen und Bildungsveranstaltungen untersagt
Der Senat untersagt auch alle Formen von Zusammenkünften von Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und andere öffentliche und private Bildungseinrichtungen bleiben ebenfalls geschlossen. "Das betrifft auch den außerschulischen Bereich", sagte Bovenschulte.
8 Kirchen, Moscheen, Synagogen
Eine wesentliche Einschränkung ist auch die vollständige Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fallen ebenfalls unter dieses Verbot.
9 Handwerk, Industrie und Verkehr von Maßnahmen unberührt
Handwerker und Industrie dürfen ihrer Arbeit trotz der weitreichenden Notmaßnahmen weiter nachgehen. Und auch Gesundheitseinrichtungen bleiben geöffnet. "Es müssen ja auch die Güter des täglichen Bedarfs produziert werden", sagte Bovenschulte. Vor diesem Hintergrund sei bislang auch noch keine Einschränkung im öffentlichen Nahverkehr geplant.
10 Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Festgelegt hat der Senat auch einheitliche Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des Sozialgesetzbuches. So soll der Besuch beschränkt werden. Folgende Leitlinien gelten: Besuchszeiten werden auf eine Stunde am Tag reduziert, Kinder unter 16 Jahren dürfen keine Besuche tätigen, Menschen mit Atemwegsinfektionen und andere, die Risiken in die Einrichtung tragen könnten, bleiben ebenfalls außen vor.
11 Behörden bleiben geöffnet
Behörden bleiben dem Senat zufolge weiterhin geöffnet. Alle öffentlichen Dienstleistungen werden somit weiterhin erbracht. Der Publikumsverkehr solle allerdings im Wesentlichen vom direkten Kontakt zu Kontakt per Telefon und E-Mail umgestellt werden, so Bovenschulte am Montag. "Außer dort, wo die persönliche Kommunikation im Mittelpunkt steht."
12 Quarantäne für Risikofälle
Am Montagvormittag hat der Senat zudem die Quarantänevorschriften verschärft. Dazu wurden zwei Allgemeinverfügungen verfasst.
Die erste Allgemeinverfügung bezieht sich auf Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind. Sie legt fest, dass Menschen aus Risikogebieten für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Rückkehr aus dem Risikogebiet ihre Wohnung nicht verlassen sollen.
Die zweite Allgemeinverfügung bezieht sich auf Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontakt zu Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, hatten. Auch sie dürfen ihre Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Diese Vorgabe entfallen frühestens 10 Tage nach Symptombeginn bei Erfüllung der folgenden Kriterien: erstens Fieberfreiheit in den letzten 48 Stunden, zweitens Symptomfreiheit seit mindestens 24 Stunden.
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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 16. März 2020, 19:30 Uhr