Gericht bestätigt: Kündigungen von Performa-Nord-Mitarbeitern rechtens
Das Unternehmen hatte die Servicemitarbeiter fristlos entlassen, weil diese vorsätzlich zu wenig arbeiteten. Deswegen kündigte es ihnen wegen Arbeitszeitbetrug.
An bestimmten Tagen hätten die Kläger eine besonders niedrige Leistung erbracht. Laut Performa Nord hatten die beiden Gekündigten an manchen Tagen nur 16 beziehungsweise 30 Prozent der dienstplanmäßigen Arbeitszeit geleistet. Das Dienstleistungsunternehmen des Landes Bremen sieht es als erwiesen an, dass die beiden Mitarbeiter an vier Tagen vorsätzlich ihre Arbeitszeit unterschritten. Das gehe aus der Auswertung der Telefonzeiten hervor, erklärte der Anwalt der Performa Nord.
Die Stadt Bremen als Arbeitgeberin hatte das als vorsätzliche vertragswidrige Vernachlässigung ihrer Arbeitspflicht gewertet. Die Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ist damit rechtens, hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden.
Kläger kündigen Berufung an
Die Anwältin der beiden Männer hingegen vertrat die Auffassung, dass die ausgewerteten Daten keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung ergäben. Die Kündigungen seien daher nicht rechtmäßig. Schließlich sei nur bekannt, wie viel Prozent ihrer Arbeitszeit sie mit Telefonaten verbrachten. Wie viele Anrufe aber eingingen und ob es technische Probleme gab, sei nicht erfasst worden. Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht. Die Kläger kündigten an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Dezember 2023, 19:30 Uhr