Mehr junge Flüchtlinge in Bremerhaven seit Gesetzesänderung im Land

Jugendliche gehen einen Flur entlang
Bild: dpa | Uli Deck

Die Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Bremerhaven hat zuletzt zugenommen. Seit einer Gesetzesänderung im April ist die Verteilung im Land neu geregelt.

In Bremerhaven leben derzeit 117 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bis auf vier alle männlich. Die meisten kommen aus Syrien und Afghanistan, gefolgt von Somalia und weiteren Ländern. Das geht aus Zahlen für den Jugendhilfeausschuss hervor. Bis zu einer Gesetzesänderung zum April dieses Jahres waren es 29, davon eine weibliche Person. Seitdem übernimmt Bremerhaven 20 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vom Land Bremen.

Das Land Bremen hat seit Jahren seine Aufnahmeverpflichtung übererfüllt. Derzeit liegt sie für das Land bei 230 Prozent. Wegen dieser so genannten Überquote dürfen Kinder und Jugendliche auf andere Bundesländer umverteilt werden. Bisher ist dies in Bremerhaven laut dem Jugendamt in 47 Fällen geschehen.

Unterbringung in DRK-Erstaufnahme

Die männlichen minderjährigen Flüchtlinge leben in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Bremerhaven-Leherheide. Die Mädchen werden im Rahmen des Jugendhilfe-Systems versorgt. Alle werden pädagogisch betreut. In ihren Aufnahmestellen würden ihnen erste Deutschkenntnisse vermittelt und es gebe ein Freizeitprogramm, so das Jugendamt. Schule oder Ausbildung beginnen demnach aber erst, wenn der endgültige Aufenthaltsort feststeht.

Die Situation sei für die Stadt schon eine Herausforderung. Man sei aber froh, dass das DRK die Erstaufnahmeeinrichtung betreibe. "Die kriegen das sehr gut geregelt", so das Jugendamt.

Noch keine Bearbeitungsfrist in Bremerhaven überschritten

Für die Umverteilung gibt es eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen ab Feststellung des Alters. Wenn diese überschritten wird, bleibt der oder die junge, geflüchtete Person in Bremerhaven. Eine Umverteilung kann dann nicht mehr stattfinden. Bisher ist nach Ansicht der Stadt keine solche Frist überschritten worden. Es gebe aber zwischen den Ländern unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, wie genau diese Vier-Wochen-Frist zu definieren sei.

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Bild: Radio Bremen

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Autorin

  • Catharina Spethmann
    Catharina Spethmann

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 7. Dezember 2023, 17 Uhr