Nach Latzel-Freispruch: Bremer Staatsanwaltschaft geht in Revision

  • Staatsanwaltschaft geht im Latzel-Prozess in Revision.
  • Landgericht sprach Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung frei.
  • Zuvor hatte das Amtsgericht den Pastor noch schuldig gesprochen.

Die Bremer Staatsanwaltschaft will den Freispruch für Pastor Olaf Latzel nicht akzeptieren. Nach dem Freispruch des evangelischen Pastors vom Vorwurf der Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Es seien fristwahrend Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten. Die Staatsanwaltschaft will vor der Begründung ihrer Revision zunächst das Urteil des Landgerichtes prüfen, wenn es schriftlich vorliegt. Erst dann sei eine Kontrolle auf Rechtsfehler möglich.

Am Freitag hatte das Landgericht den Pastor vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Gegen Latzel war zuvor Anklage wegen fragwürdiger Äußerungen über Homosexuelle erhoben worden. Das Amtsgericht Bremen hatte ihn zunächst in erster Instanz schuldig gesprochen.

Bremer Pastor Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 24. Mai 2022, 12 Uhr