Trotz Freispruchs vor Gericht? Karlsruhe wägt Für und Wider ab

Hans von Möhlmann hält in Hannover ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen.

Trotz Freispruchs vor Gericht? Karlsruhe wägt Für und Wider ab

Bild: dpa | Hauke-Christian Dittrich

Es geht um Grundsätzliches: Darf jemandem für dasselbe Verbrechen mehrfach der Prozess gemacht werden? Hintergrund ist der gewaltsame Tod einer Schülerin vor mehr als 40 Jahren.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Mittwoch mit einer umstrittenen Neuregelung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch. Hintergrund ist eine Änderung der Strafprozessordnung, nach der rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten nun noch einmal aufgerollt werden können, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" auftauchen. Vorher war das nur in besonderen Ausnahmen möglich, etwa wenn der Betroffene ein Geständnis ablegt. Die neue Regelung ist auf schwerste Verbrechen wie Mord oder Völkermord beschränkt.

Konkret geht es in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe um den Jahrzehnte alten Mordfall Frederike aus Niedersachsen. Ein Mann wird verdächtigt, 1981 die 17 Jahre alte Schülerin aus Hambühren bei Celle vergewaltigt und erstochen zu haben. Damals konnte ihm das nicht nachgewiesen werden. 1983 wurde er freigesprochen. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber der Täter sein. Im Februar vergangenen Jahres wurde er deshalb erneut verhaftet.

Er legte Verfassungsbeschwerde ein, und die Karlsruher Richterinnen und Richter stoppten den schon angesetzten Prozess am Landgericht Verden. Der Mann kam bis auf Weiteres auf freien Fuß. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 24. Mai 2023, 12 Uhr