4-jähriges Kind stirbt nach Verbrennungen: War es doch Mord?

Blick auf das Landgericht Verden.

4-Jährige stirbt an Verbrennungen: Mutter aus Grasberg vor Gericht

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  • Die Frau soll ihre Tochter mit heißem Wasser übergossen haben.
  • Kind kam erst nach elf Tagen ins Krankenhaus und erlag seinen Verletzungen.
  • 25-Jährige muss sich vor Landgericht Verden wegen Totschlags verantworten.

Eine Mutter aus Grasberg muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Verden verantworten. Die Frau soll ihr eigenes Kind mit heißem Wasser verbrüht haben. Das Kind starb später an seinen Verletzungen. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk sagte zum Prozessauftakt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht komme. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich.

Die 25-Jährige soll ihre Tochter im August vergangenen Jahres absichtlich vom Bauch an abwärts mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen haben – laut Staatsanwaltschaft als Strafe, weil das Kind in die Windel gekotet hatte. Das vierjährige Mädchen wurde dadurch an den gesamten Beinen und im Schambereich schwer verbrüht. Obwohl es dem Mädchen immer schlechter ging, vergingen zwölf Tage, bis die Angeklagte ihre Tochter ins Krankenhaus brachte. Dort starb das Kind.

Verteidigung kündigt schriftliche Einlassung der Angeklagten an

Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 6. März eine umfangreiche schriftliche Einlassung der Angeklagten an. Diese sitzt seit August in Untersuchungshaft. Die Frau hat noch zwei weitere Kinder, die mit ihr in Grasberg lebten. Sie befinden sich seit der Tat im vergangenen Sommer in behördlicher Obhut.

Die Angeklagte lebte zur Tatzeit vom Vater der Kinder getrennt, er tritt als Nebenkläger vor Gericht auf. Zur Verantwortung gezogen werden soll auch ein Bekannter der Frau. Der 17-Jährige ist vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Er soll regelmäßig allein auf die drei Kinder aufgepasst haben und an Bestrafungsaktionen beteiligt gewesen sein.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 21. Februar 2023, 7:30 Uhr