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Todesschüsse in Fischerhude: Welche Strafe erhält der Angeklagte?

War Rache das Motiv für die Todesschüsse in Fischerhude?

Bild: dpa | Mohssen Assanimoghaddam

Das Landgericht Verden verkündet heute das Urteil gegen den mutmaßlichen Todesschützen. Der 65-Jährige soll eine Frau und ihren Sohn aus Rache und Heimtücke ermordet haben.

Genau ein Jahr nach dem Doppelmord in Fischerhude soll das Urteil fallen. Vor dem Landgericht Verden muss sich der mutmaßliche Todesschütze verantworten. Der 65-Jährige soll am 28. Dezember 2021 kaltblütig und geplant eine 73-jährige Frau und ihren 56-jährigen Sohn in deren Bauernhaus erschossen haben. Eine zufällige Zeugin wurde durch Schüsse sehr schwer verletzt.

Hat der Prozess das Geschehen aufklären können?

Zumindest bestehen aus sich der Staatsanwaltschaft wohl keine ernsthaften Zweifel mehr daran, dass der 65-Jährige die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Der Angeklagte war demnach Pferdezüchter aus Lilienthal und hat bei dem Sohn der Getöteten, einem Prinzen, auf dem Anwesen gelebt. Die beiden sollen Freunde und Geschäftspartner gewesen sein, bis der Angeklagte den Prinzen immer wieder ausgenutzt und ihn schließlich für seine finanzielle Notlage verantwortlich gemacht habe.

Aus diesem Grund sei der Angeklagte Anfang Dezember 2021 auch vom Hof geflogen, heißt es im Plädoyer der Staatsanwältin. Laut Staatsanwaltschaft schmiedete er daraufhin Rachepläne und ging schließlich am Tattag in das Haus der Mutter, erschoss die 73-jährige im Schlaf und ebenso den 56-jährigen Bruder seines ehemaligen Freundes. Mit im Haus war auch noch die 53-jährige Cousine der Mutter. Der Angeklagte schoss ihr auch in den Kopf und verletzte sie schwer. Sie konnte aber zu den Nachbarn flüchten, die dann die Polizei riefen.

Wie bewerten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Tat?

Angeklagt ist der 65-Jährige wegen zweifachen Mordes und eines versuchten Mordes und das aus niederen Beweggründen, nämlich aus Rache und Heimtücke. Laut des Plädoyers der Staatsanwaltschaft wollte er seinen ehemaligen Freund und Kollegen daher möglichst auch das Liebste nehmen. Dementsprechend ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Angeklagte aus Rache sowohl die Mutter des Prinzen als auch den Sohn der Getöteten getötet haben soll.

Die Verteidiger sagen dagegen, dass es eine emotionale Ausnahmesituation für den Angeklagten war, weil er kurz zuvor vom Hof geflogen war und deshalb von seinen Kindern getrennt wurde.

Welches Strafmaß ist denkbar?

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft mit einer besonderen Schwere der Schuld, also ohne frühzeitige Haftentlassung. Die Staatsanwaltschaft begründet das mit einer geplanten und kaltblütigen Tat.

Die Verteidiger hingegen sagen, dass der Angeklagte im Affekt gehandelt habe. Und deswegen wollen sie, dass der 65-jährige deutlich kürzer als lebenslange Haft bekommt.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 28. Dezember 2022, 8 Uhr