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Domshof-Streit: Wie viel Einfluss der Denkmalschutz in Bremen hat

Viel Streit und Kritik um Pläne für den Bremer Domshof

Bild: Radio Bremen

Eine bis vier Meter hohe Düne auf dem Domshof: Diese Idee sorgt für eine Kontroverse. Was den Platz so besonders macht – und wann der oberste Denkmalschützer ein Veto-Recht hat.

Warum ist der Domshof aus historischer Sicht besonders?

"Der Domshof ist ein 800 Jahre alter Platz, der wesentlich die Auseinandersetzung zwischen weltlicher und geistlicher Macht in Bremen symbolisiert", sagt Landeskonservator Georg Skalecki. Hintergrund dazu ist das jahrhundertelange Ringen Bremens um seine Selbständigkeit.

In einem Offenen Brief, den der Weser-Kurier veröffentlichte und der sich gegen die aktuellen Umgestaltungspläne für den Domshof ausspricht, heißt es: "Stadtherr und Bürgerschaft stritten lange um die Vorherrschaft über diesen Platz, erst nach der Reformation obsiegte allmählich die Bürgerstadt. Der Bebauung war das riesige Areal dadurch über Jahrhunderte entzogen – nur so konnte sich seine Gestalt unverändert erhalten." Unterzeichnet haben den Brief der Leiter der Bremer Staatsarchivs, Konrad Elmshäuser, die Leiterin der Landesarchäologie, Uta Halle und Jan Werquet aus dem Bereich Stadtgeschichte beim Focke-Museum. Der Platz ist mittlerweile nach Auskunft der Bremer Denkmalschutzbehörde als Denkmal eingetragen. Damit ist eine besondere Schutzwürdigkeit festgestellt worden.

Könnte die geplante Umgestaltung den UNESCO-Welterbetitel gefährden?

Als UNESCO-Weltkulturerbe geschützt sind das Bremer Rathaus und der Roland. Sie "repräsentieren in herausragender Weise die Entwicklung bürgerlicher Autonomie und Souveränität im Heiligen Römischen Reich", heißt es. Die Autorin und die Autoren des Offenen Briefs schreiben, die UNESCO zähle "den Domshof zur inneren und äußeren Pufferzone des Welterbes Rathaus und Roland". Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hofft, dass die "Dünen-Lösung" nicht umgesetzt werde, "da dadurch eine wichtige Sichtachse auf das Weltkulturerbe verloren gehen würde", wie sie schriftlich mitteilen ließ.

Laut Georg Skalecki, Leiter des Landesamts für Denkmalpflege Bremen, beschäftige sich die UNESCO bereits sehr genau mit dem Entwurf. "Ich habe schwerwiegende Bedenken bezüglich des jetzt vorgestellten Entwurfs für den Domshof. In meinen Augen ist er höchst problematisch und könnte, wenn er umgesetzt wird, zur Folge haben, dass die Auswirkungen auf das Welterbe von der UNESCO geprüft wird. Bereits eine solche kritische Prüfung wäre ein riesiger Image-Schaden, den man gar nicht hoch genug einschätzen kann", meint Skalecki. Für die Bremer Tourismuswirtschaft sei der Welterbe-Status sehr wichtig. "Diesen zu verlieren, kann keiner wollen."

Welche Möglichkeiten hat die Denkmalschutzbehörde, gegen Bebauungspläne vorzugehen?

Im Bremischen Denkmalschutzgesetz, Paragraf 4, heißt es: "Die Denkmalschutzbehörden sind Träger öffentlicher Belange. Sie sind bei allen Planungen und Maßnahmen, die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können, frühzeitig zu beteiligen." Durch die Mitgliedschaft des obersten Denkmalschützers in der Jury, die über die Architektenentwürfe entschied, ist das auch passiert. Laut Georg Skalecki habe man in der Wettbewerbsauslobung bereits ausdrücklich formuliert, dass der Domshof ein Denkmal darstellt, so dass alle Beteiligten und Bewerber davon wissen konnten.

  • Das bedeutet der Titel Weltkulturerbe für Rathaus, Roland und Co.

    Rathaus, Roland, Ratskeller – sie gehören zum Weltkulturerbe aus Bremen. Ganz offiziell. Aber was bedeutet das eigentlich konkret?

In Paragraf 3 des Bremischen Denkmalschutzgesetzes heißt es weiter: "Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege [...] sind in die städtebauliche Entwicklung und die Landesplanung einzubeziehen und bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen." Gibt es unterschiedliche Meinungen zwischen Politik und Denkmalschutzbehörde, muss also abgewogen werden. Skalecki: "Als Landeskonservator habe ich ein Vetorecht, aber am Ende entscheidet die Politik. Im Denkmalschutzgesetz sind mehre Stufen der Beratung vorgesehen. In Bremen ist es noch nicht vorgekommen, dass sich ein Senat dann über die Empfehlungen hinweggesetzt hat."

Wenn die Politik der Meinung sei, dass ein bestimmtes Bauvorhaben besonders wichtig ist, könne die Denkmalschutzbehörde auch überstimmt werden. "Es geht immer um ein Abwägen und Ausloten, wobei die denkmalpflegerischen Belange aber ein sehr hohes Gewicht haben", sagt der Leiter des Landesamts für Denkmalpflege.

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Autorinnen und Autoren

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 4. März 2024, 19:30 Uhr