Diese 4 Bremer Anträge stehen heute im Bundesrat auf der Tagesordnung

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) steht im Bundesrat in Berlin und gibt Interviews.

Diese 4 Bremer Anträge stehen heute im Bundesrat auf der Tagesordnung

Bild: Imago | Bernd Elmenthaler
  • Strom- und Gassperren wieder Thema im Bundesrat.
  • Drei weitere Anträge aus Bremen auf dem Programm.
  • Geldwäsche im Sport soll stärker bekämpft werden.

Im Bundesrat geht es am Freitag besonders bremisch zu: Vier Anträge aus Bremen stehen bei der Sitzung auf der Tagesordnung.

1 Einführung einer Energiesperre

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) will die Bundesregierung auffordern, Energiesperren vorübergehend auszusetzen. Strom- und Gassperren sollen demnach für Privatpersonen bis zum kommenden Frühjahr ausgeschlossen sein — allerdings nur, wenn ausschließlich die gestiegenen Preise der Grund für den Zahlungsrückstand sind.

2 Ausweitung der Unternehmenshilfen

Gemeinsam mit Berlin will sich Bremen außerdem dafür einsetzen, dass künftig mehr Unternehmen staatliche Hilfen wegen der Energiepreise bekommen — beispielsweise auch Bäckereien, Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen, die bislang leer ausgegangen sind. Bürokratische Hürden in Anträgen sollen nach dem Willen von Bremen und Berlin abgebaut und Antragsfristen verlängert werden.

3 Reform des Wohngelds

Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) hält eine Rede zur Reform des Wohngeldes. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz sollen Heizkosten bei der Höhe des Wohngelds berücksichtigt werden. Das Wohngeld soll zudem steigen, wenn durch Sanierungen zum Energiesparen die Miete steigt.

4 Bekämpfung von Geldwäsche im Berufssport

Die Länder Bremen und Berlin schlagen eine Gesetzesänderung vor, mit der die Finanzkriminalität im Profisport bekämpft werden soll. Schon 2007 habe die EU-Kommission auf Korruption, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität im Sport hingewiesen, heißt es in der Erläuterung zum Antrag. Mit der Gesetzesänderung sollen mehr Sportvereine und Unternehmen unter das Geldwäschegesetz fallen – nämlich alle, die mit wenigstens einer Mannschaft einer ersten, zweiten oder dritten Liga im olympischen oder nichtolympischen Individual- oder Mannschaftssport aktiv sind und somit dem Berufssport angehören.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 28. Oktober 2022, 6 Uhr