Afghanische Geflüchtete können Angehörige ab August nach Bremen holen

Afghanische Geflüchtete können Angehörige ab August nach Bremen holen

Bild: dpa | Gian Ehrenzeller

Familienmitglieder aus Afghanistan dürfen ab dem 1. August nach Bremen und Bremerhaven nachkommen. Allerdings müssen einige Bedingungen dafür erfüllt werden.

Geflüchtete aus Afghanistan können in Zukunft Angehörige nach Bremen und Bremerhaven nachholen. Das sieht das so genannte Landes-Aufnahmeprogramm ab dem 1. August vor.

Das Programm richtet sich an schutzsuchende Menschen in Afghanistan und den angrenzenden Staaten, deren enge Angehörige schon in Bremen leben. Dazu zählen Ehepartner, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder) und Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder.

Für den Nachzug müssen die örtlichen Behörden zustimmen. Danach können die Menschen aus Afghanistan in einer Deutschen Botschaft in einem Nachbarland Afghanistans ein Visum beantragen. Die Familie in Bremen muss allerdings in der Lage sein, für den Lebensunterhalt der Nachziehenden aufzukommen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 31. Juli 2023, 18 Uhr