Streit über Bremen-Wahl: Letzter AfD-Eilantrag scheitert vor Gericht
Konkurrierende Gruppen der Bremer AfD versuchen doch noch zur Bremen-Wahl zugelassen zu werden. Jetzt wurden alle Eilanträge von Bremer Gerichten abgewiesen.
Das Bremer Verwaltungsgericht hat einen AfD-Eilantrag zum Bürgerschaftswahl-Streit abgewiesen. Das teilte Sprecherin Verena Korrell mit.
Der Antrag sei unzulässig, weil der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet sei. Das Bremische Wahlgesetz sehe eine spezielle Zuweisung an das Wahlprüfungsgericht vor. Über diesen Weg sei eine Prüfung nach dem Wahltermin möglich.
Damit sind alle Eilanträge, die die konkurrierenden AfD-Gruppen beim Wahlprüfungsgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Staatsgerichtshof eingereicht haben, abgewiesen worden.
Die AfD-Gruppen können noch Rechtsmittel gegen die Entscheidungen einreichen. Außerdem steht theoretisch noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht offen. Der Rumpfvorstand um Sergej Minich kündigte an, die Entscheidungen zu prüfen – und in der kommenden Woche über mögliche rechtliche Schritte zu entscheiden.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 28. April 2023, 12 Uhr