Bremerhavener muss nach Totschlag für mehr als 11 Jahre ins Gefängnis

Das Bremer Landgericht ist überzeugt, dass der 28-Jährige sein Opfer bei einem Streit tödlich verletzt hat. Einen Teil der Strafe verbüßt er in einer Entziehungsanstalt.
Das Bremer Landgericht hat am Mittwoch einen 28-Jährigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem ordnete die Kammer an, dass der alkoholabhängige Bremerhavener nach sechs Jahren aus der Justizvollzugsanstalt in eine Entziehungsanstalt verlegt werden soll.

Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann im Juni vergangenen Jahres einen 50-Jährigen in einer Wohnung im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde bei einem Streit gebissen, geschlagen und am Hals stranguliert hat, woraufhin das Opfer verstarb.
Das Gericht folgte damit in weiten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte hingegen eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Einen konkreten Antrag zu einer Strafhöhe hatte die Verteidigerin nicht gestellt, aber ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 12. Februar 2025, 17 Uhr