Paar aus Nigeria muss Bremen 33.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Manipulierte Reisepässe und eine Steuerkarte bei einer nigerianischen Transportfirma: Das sind zwei von mehreren Gründen, wieso das Paar Geld an Bremen zurückzahlen muss.
Bezieher einer staatlichen Grundsicherung müssen einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zufolge im Zweifel den Behörden ihren Aufenthaltsort nachweisen können. Die Beweislast liege bei ihnen und nicht etwa beim Jobcenter, entschied das Gericht im Falle eines nigerianischen Paares, das in Bremen gemeldet war, sagte ein Sprecher.
Das Paar hatte den Angaben zufolge seit 2014 vom Jobcenter Grundsicherungsleistungen bezogen. Die Bundespolizei habe es dann 2018 bei der Einreise am Flughafen Bremen kontrolliert, wobei die Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter habe daraufhin die Leistungen eingestellt und eine Erstattung gefordert. Der Mann und die Frau hätten sich ohne Zustimmung außerhalb des Bereichs aufgehalten, von dem aus sie für eine Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestanden hätten.
Mann arbeitete wohl bei nigerianischer Transportfirma
Das Paar klagte laut Gericht dagegen – ohne Erfolg. Insgesamt müssen die beiden rund 33.000 Euro zurückzahlen, teilte das Gericht mit. Die vom Jobcenter finanzierte Wohnung in Bremen sei nicht bewohnt worden, und es sei zu zahlreichen Meldeversäumnissen gekommen. Der Mann besäße einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma sowie eine Steuerkarte, seinen Reisepass habe er nachträglich manipuliert, hieß es weiter. Die Frau habe eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria. Zudem gingen alle Kinder in Nigeria zur Schule.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 19. Februar 2024, 12 Uhr