Bildungsbehörde kann nicht allein über Distanzunterricht entscheiden

Ein Kind nimmt zu Hause mit Laptop am Distanzunterricht teil.

Bildungsbehörde kann nicht allein über Distanzunterricht entscheiden

Bild: dpa | K. Schmitt
  • Oberverwaltungsgericht: Personalrat muss zu Distanzunterricht gefragt werden.
  • Während Corona sorgte Erlass zu Distanzunterricht für Streit.
  • Bildungsbehörde muss Personalrat künftig in Entscheidung einbeziehen.

Wenn an Bremer Schulen Home-Schooling angeordnet wird, muss zuerst der Personalrat gefragt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden und gab damit einer Beschwerde des Personalrats Schulen recht.

Das Gremium, das etwa 7.000 Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter im Land Bremen vertritt, hatte sich während der Corona-Pandemie mit der Bildungsbehörde über die Erlasse zum Distanzunterricht gestritten. Die Richter urteilten jetzt, dass der Distanzunterricht für Lehrkräfte eine neue Arbeitsmethode darstellt und somit der Mitbestimmungspflicht unterliegt. Das gilt nun für ähnliche Situationen in der Zukunft.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 8. März 2023, 13 Uhr