Listenwahl oder Kandidatenwahl: Wie wirkt welches Kreuz?

Nahaufnahme einer Hand mit Stift beim Ausfüllen des Wahlzettels
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft können die Wähler fünf Stimmen vergeben – für Listen, aber auch für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten. Bild: Imago | Westend61

Fünf Stimmen hat jeder Wähler bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft. Man kann für Parteilisten, aber auch für einzelne Kandidaten stimmen. Das sind die Folgen.

An Wahlmöglichkeiten mangelt es den Wahlberechtigten in Bremen zur Bürgerschaftswahl nicht. Fünf Stimmen kann jeder vergeben und diese Stimmen so verteilen, wie er möchte. Zur Wahl stehen neben den Listen der Parteien auch die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten dieser Parteien. Evelyn Irrsack, Leiterin der Geschäftsstelle des Wahlleiters, erklärt, was die Wahl von Kandidaten anstelle von Listen bei der Auszählung der Stimmen bewirkt.

Wie viele Sitze bekommt welche Partei?

Im ersten Schritt der Auszählung macht es noch keinen Unterschied, ob die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen Listen oder Personen gegeben haben: Alle Stimmen jeder Liste und mit ihr der dazugehörigen Kandidatinnen und Kandidaten werden addiert. Aufgrund dieser Auszählung entscheidet sich, welche Partei, also welche Liste, wie viele Sitze im Parlament erhält.

Das Verhältnis von Listen zu Personen

Im zweiten Schritt der Auszählung gilt es zu ermitteln, wie hoch bei welcher Partei der Anteil der Listenstimmen gegenüber dem der Personenstimmen ist. Angenommen: Eine Partei, auf die insgesamt (Listen- und Kandidatenstimmen) 10.000 Stimmen entfallen, erhält 20 Sitze in der Bürgerschaft. Dann zählt das Wahlamt, wie viele der 10.000 Stimmen der Parteiliste gelten, wie viele einzelnen Kandidaten.

Gelten beispielsweise 4.000 Stimmen der Liste und 6.000 den Kandidaten, so ergibt sich ein Verhältnis von vier zu sechs beziehungsweise von 40 zu 60 Prozent. Das heißt: Acht der 20 Sitze (40 Prozent) werden nach der Reihenfolge der Liste vergeben, zwölf Sitze (60 Prozent) nach der Personenwahl.

Die konkrete Sitzvergabe

Die zwölf Personenmandate der insgesamt 20 Mandate werden nun zuerst vergeben. Das heißt: Die zwölf Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei, die die meisten Direktstimmen erhalten haben, bekämen in unserem Beispiel einen Sitz – egal, welchen Listenplatz sie auf dem Wahlzettel hatten. Die übrigen acht Sitze, die der Partei nun noch zustehen, werden in der Reihenfolge der Parteiliste vergeben.

Je mehr Wählerinnen und Wähler Personen wählen statt Parteien, desto stärker werden die Listen der Parteien durcheinander gewirbelt.

Evelyn Irrsack, Wahlamt Bremen

Dieser Effekt verstärkt sich umso mehr, je mehr Wählerinnen und Wähler speziell solche Personen wählen, die weit unten auf den Listen ihrer Parteien stehen. Anders ausgedrückt: Wer nur die vorderen Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei wählt, könnte letztlich ebenso gut stattdessen die Liste der Partei wählen. Das Ergebnis wäre ähnlich.

So geht Wählen in Bremen

Bild: Radio Bremen

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 12. April 2023, 19:30 Uhr