Rüge gegen Bremer Gerichte: Luxusmöbel mit Steuergeldern finanziert?

Landesrechnungshof rügt Bremer Gerichte wegen teurer Designermöbel

Bild: Radio Bremen | Hauke Hirsinger
  • Im Sommer 2021 wurde Sitz-Ecke für das Bremer Justizzentrum am Wall angeschafft.
  • Sofa, Lampe, Teppich, Stühle und Tische sind 6.600 Euro teure Designer-Stücke.
  • Mutmaßlicher Verstoß gegen Vergabe- und Haushaltsrecht.

Was passiert, wenn Gerichte sich selbst nicht an Gesetze halten? Das ist eine Frage, die ausgerechnet der Staatsgerichtshof, das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht in Bremen aufgeworfen haben. Ab Sommer 2021 wurden auf dem Flur des Justizzentrums am Wall ein Designer-Sofa, eine Designer-Lampe, ein Designer-Teppich sowie diverse Designer-Stühle und Tische aufgestellt. Gesamtkosten: 6.600 Euro – alles Geld der Steuerzahler und eine Luxus-Ausgabe, bei der die Gerichte mutmaßlich gegen Vergabe- und Haushaltsrecht verstoßen haben.

Während erster buten un binnen-Recherchen im Frühjahr hatten die Gerichte noch von einer "Kommunikationszone" gesprochen. Die habe man auf dem Flur vor dem Büro des Präsidenten des Staatsgerichtshofs eingerichtet, um für bessere Stimmung und mehr Zusammenhalt in der Belegschaft während der Corona-Pandemie zu sorgen. Außerdem habe man sich haushalterisch und vergaberechtlich nichts vorzuwerfen, hieß es.

Landesrechnungshof rügt die Gerichte

Das sieht der Landesrechnungshof allerdings anders. Aufgrund der buten un binnen-Recherche hat man sich dort den Fall genauer angeschaut. Das Ergebnis ist eine Rüge für die Gerichte. In dem Bericht des Landesrechnungshofs, der buten un binnen exklusiv vorliegt, heißt es unter anderem: "Der Rechnungshof rügt die nicht notwendige und damit auch nicht wirtschaftliche Beschaffung des Gesamtarrangements 'Sofabereich'."

Insbesondere erfolgt diese Rüge, weil direkt neben den Designermöbeln eine Sitzecke für vier Personen besteht, an der abzulesen sei, wie man es auch im "Sofabereich" hätte machen sollen. "Der bestuhlte Tisch orientiert sich an der in der Verwaltung üblichen sowie angemessenen funktionalen Möblierung und kann neben Mitarbeitenden auch von Gästen und Mitgliedern der Gerichte genutzt werden, ohne die Schwelle der Unhöflichkeit zu überschreiten."

Gerichte sind kaum einsichtig

Anstelle eines "Sofabereichs" mit Designermöbeln wäre so eine Lösung "ausreichend sowie unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich gewesen". Erschwerend komme hinzu, dass die Gerichte die Designermöbel einfach ohne ordentliches Vergabeverfahren gekauft hätten. Laut Landesrechnungshof ist das ein Verstoß gegen Paragraph 5 des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Der Landesrechnungshof will sich noch nicht zu dem Fall äußern. Der Grund: Zuvor sollen die betreffenden Gerichte sich noch zu dem Fall einlassen dürfen.

Bei den Gerichten kann trotz der Rüge nur bedingt von Einsicht ausgegangen werden. Der Sprecher des Verwaltungsgerichtes, Carsten Bauer, sagt, man akzeptiere die Prüfmitteilung des Landesrechnungshofs und werde die Designermöbel jetzt nachträglich privat bezahlen. Allerdings sehe man noch immer keine Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht.

"Jetzt schon gar nicht mehr, weil wir es ja selber bezahlen", erklärt Bauer. Auf die Frage, ob das "selber bezahlen" nicht eigentlich ein Schuldeingeständnis sei, antwortet er: "Sehe ich nicht so."

Wir wollen einfach wieder unsere Arbeit machen und uns nicht mehr mit diesem Sofa beschäftigen. Das ist jetzt mal lange genug diskutiert.

Carsten Bauer, Sprecher des Verwaltungsgerichtes

Justizressort will den Fall weiter prüfen

Das sieht die Aufsichtsbehörde der Gerichte, das Justizressort, allerdings anders. "Mich erstaunt, dass keine Einsicht besteht", Bremens Justizstaatsrat Björn Tschöpe (SPD).

Das ist ein offenkundiger Vergabeverstoß. Die Feststellungen des Landesrechnungshofs sind richtig.

Bremens Justizstaatsrat Björn Tschöpe (SPD)

Deshalb fordert Tschöpe jetzt auch Stellungnahmen von den Gerichten. Danach könnten weitere Schritte folgen. "Theoretisch denkbare Reaktionen sind ein Strafverfahren wegen Haushaltsuntreue und/oder ein Disziplinarverfahren", sagt er.

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  • Hauke Hirsinger
    Hauke Hirsinger Autor

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 11. November 2022, 19:30 Uhr