Fragen & Antworten

Förderwirrwarr bei Sanierungen: Darauf müssen Bremer achten

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Neue Heizung, neue Dämmung, neue Fenster: All das wird in Deutschland gefördert. Seit Kurzem gibt es dafür schon wieder geänderte Regeln – und neue Fragen. Ein Überblick.

Fördertöpfe voll, Fördertöpfe leer, Förderregeln hin, Förderregeln her. Viele Bremerinnen und Bremer erleben die Finanzierung neuer Heizanlagen, Hausdämmungen oder Fenster vor allem als Wirrwarr. Verstärkt hat diesen Eindruck das abrupte Ende der Effizienzhaus-Förderung der staatlichen KfW-Bank Ende Januar. Ende Juni war es dann die kurzfristig angekündigte Reform der für Sanierungen wichtigen KfW- und Bafa-Hilfen, die inzwischen in Kraft getreten sind. Dass auch im Land Bremen Fördertöpfe existieren, ist vielen Verbrauchern hingegen oft nicht bekannt. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir daher hier.

Was gilt nach der jüngsten Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die deutsche Bundesregierung hat im Sommer die wesentlichen Fördermittelgesetze für energetische Sanierung reformiert, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst sind. Die Änderungen für die KfW-Förderung gelten seit dem 28. Juli. Die Änderungen für die Bafa-Förderung – "BAFA" steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – sind seit dem 15. August in Kraft.

Ein Bauarbeiter steht während der Sanierung eines Altbaus an eine Wand gelehnt und trägt seinen Arbeitsschutzhelm unter dem Arm.
Handwerker und Verbraucher wurden vom Bund zuletzt mehrmals von kurzfristigen Änderungen der Förderregeln überrascht. Bild: Imago | photothek

Was ändert sich?

Erstens soll das bisherige Förderwirrwarr sortiert werden. Deshalb gilt von nun an: Wer eine Komplettsanierung seines Hauses vornehmen will, der wendet sich ausschließlich an die KfW-Bank, die mit Hausbanken als Finanzierungspartner zusammenarbeitet. Wer hingegen eine Förderung von Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel eine Heizungserneuerung anstrebt, dem bleiben künftig auf Bundesebene nur Bafa-Hilfen. Diese werden über einen Energieberater oder zu Beispiel über den beauftragten Installateur beantragt.

Zweitens sind durch die jüngsten Reformen Fördersätze abgesenkt worden, und zwar um jeweils 5 bis 10 Prozentpunkte. Bei Wärmepumpen liegt der maximale Fördersatz je Wohneinheit nun nur noch bei 40 statt zuvor 50 Prozent. Beim Austausch von Fenstern gibt es nur noch maximal 20 statt 25 Prozent Zuschuss.

Drittens wurden alle bisherigen Förderungen für gasverbrauchende Anlagen gestrichen und außerdem ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.

Was bedeutet die strengere Vorgabe für neue Heizungen ab 2024?

Auch beim Heizungstausch plant die Bundesregierung inzwischen strengere Regeln: Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien im Land Bremen heiße dies praktisch, sie kommen dann um eine mit Strom heizende Wärmepumpe nicht mehr herum, sagt Steffen Röhrs, Heizungsbauer und Obermeister der Innung Sanitär-Heizung-Klima Bremen.

"Die Nachfragen zu dem Thema nehmen zu", sagt Röhrs. Bei manchen Kunden habe er allerdings auch das Gefühl, sie wollten nochmal schnell eine Gasheizung installieren, bevor die neue Regelung greife. "Davon rate ich aber ab." So mache es nicht nur aus Umweltschutzgründen Sinn, auf Wärmepumpen umzusteigen. Auch finanziell rechne sich der Einbau von Gasheizungen ab einem Gaspreis von rund 10 Cent pro Kilowattstunde nicht mehr. "Perspektivisch werden die Gaspreise aber auf 35 bis 40 Cent pro Kilowattstunde steigen."

Zwar sei es in vielen Bremer Altbauten nicht möglich, Erdwärmepumpen mit entsprechender Bohrung zu nutzen. Doch es gebe praktikable Alternativen wie zum Beispiel Luftwärmepumpen. "Grundsätzlich würde ich behaupten, dass in 90 Prozent aller Bremer Haushalte eine solche Luftwärmepumpe eingesetzt werden kann", sagt Röhrs. "Bei 35 Cent Gaspreis rechnet sich jede Wärmepumpe."

Die Kosten von rund 30.000 bis 40.000 Euro würden, Stand jetzt, mit den Förderprogrammen des Bundes um bis zu 40 Prozent bezuschusst werden.

Fördert auch das Land Bremen energetische Sanierungen?

Ja, auch Bremen unterhält mehrere landeseigene Förderprogramme.

Beispiel Wärmeschutz: Hier unterstützt Bremen die energetische Sanierung von älteren Wohngebäuden bereits seit Anfang der neunziger Jahre. Schwerpunkt des Förderangebots ist das Programm "Wärmeschutz im Wohnbestand". Es unterstützt private Hauseigentümer in Bremen und Bremerhaven dabei, ihre Gebäude hochwertig zu dämmen.

Beispiel Heizungsanlagen: Hier fördert zum einen das Programm "Ersatz von Ölheizkesseln" den Ersatz zum Beispiel durch eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme und anderer Techniken. Aber auch Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln werden gefördert.

Zum anderen baut das Programm "Ersatz von Elektroheizungen" auf den Austausch elektrischer Raumheizungen durch umweltfreundlichere Heizungssysteme. Gefördert werden stattdessen unter anderem Heizungsanlagen, die auf Basis von erneuerbaren Energien, Nah- und Fernwärme auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärmenutzung betrieben werden.

Können Bundes- und Landesförderanträge parallel gestellt werden?

Ja. Wer die KfW- oder Bafa-Fördermittel des Bundes beantragt, darf zusätzlich auch auf die Fördertöpfe des Landes Bremen zugreifen und andersherum. "Beides zu tun, macht die Sache spannend", sagt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.

Eine Wärmepumpe steht vor einem Haus
Wärmepumpen werden über Bremens Förderprogramme nicht finanziert. Bild: dpa | Goldmann

So bekämen Bremerinnen und Bremer, wenn sie eine 16-Zentimeter dicke Wanddämmung planten, pro Quadratmeter 16 Euro aus Landesmitteln. Die Antragstellung liefe dann über den Versorger SWB. Zusätzlich bekämen diese Verbraucher allerdings auch 15 bis 20 Prozent Barmittelzuschuss aus Bundesmitteln, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellten.

Darüber hinaus existiert in Bremen auch ein Förderprogramm, dass die vorherige Vergabe von Bundesmitteln sogar voraussetzt – und zwar beim Ersetzen alter Ölheizungen. Dieses Landesprogramm, das auch über die SWB beantragt werden könne, setze voraus, dass vorher Bundesmittel beantragt worden sein, sagt Energieberaterin Ewen.

Was wird von Bund und Land (noch) nicht gefördert?

Photovoltaikanlagen werden weder in Bremen noch vom Bund gefördert. Dies gelte für Module ebenso wie für Speicher, sagt Verbraucherschützerin Ewen. "Es gibt nur noch die Einspeisevergütung." Auch in Kombination mit dem Einbau einer Wärmepumpe gebe es keine Förderung von Solaranlagen.

Und während Hauspellet-Heizungen in Bremen weiterhin gefördert werden, gibt es bislang kein landeseigenes Programm für die derzeit stark nachgefragten Wärmepumpen.

Offen ist hingegen, wie es mit der staatlichen Förderung von Balkonsolaranlagen weitergeht. "Ein Förderprogramm für Balkonsolaranlagen wird derzeit noch entwickelt", heißt es dazu auf Nachfrage buten un binnens aus dem Umweltressort. Einem Bürgerschaftsbeschluss vom März zufolge ist eine Förderung in Kombination mit einer Energiesparberatung geplant. Dabei soll vor allen Mieterinnen und Mietern eine Bezuschussung der Anschaffung von Balkonsolaranlagen gewährt werden.

Wer darf und wer sollte Förderanträge stellen?

Ziel der staatlichen Förderprogramme ist es, viele Bauherren und Eigentümerinnen bei der energetischen Sanierung zu unterstützen. Daher können Anträge von Privatpersonen, Betrieben und Unternehmen, aber auch von gemeinnützigen Organisationen und Kommunen gestellt werden. Außerdem gilt die Förderung nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude wie Büro- und Verwaltungsbauten oder Werkstätten.

Ein Häuserreihe mit alten bremer Häusern in Weiß mit braunen Ziegeln und Stuck.
In Bremen können Nachbarn gemeinsam Landesförderungen beantragen. Bild: Radio Bremen

Die Bremer Förderprogramme können dabei ohne Energieberater gestellt werden. "Es ist im Land Bremen auch möglich, sich mit Nachbarn zusammenzutun und einen Nachbarschaftsbonus einzustreichen", sagt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Gerade bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften, die in Großstädten verbreitet seien, sei dies oft sinnvoll, so Ewen.

Auf Bundesebene wird zum Beispiel für die Planung einer neuen Heizung kein Energieberater gebraucht, für die Fenster- und Dachdämmung hingegen schon. "Wir empfehlen in jedem Fall, eine Energieberatung wahrzunehmen", sagt Ewen. Die Verbraucherzentrale Bremen diene hier als erste Anlaufstelle. Wenn es um die Antragstellung gehe, müsse hingegen auf freiberufliche Energieberater zugegriffen werden.

Denn sonst könne es schnell teuer werden, wie Ewen in einem Beispiel verdeutlicht: Dort habe eine Bremerin statt einer Förderung für eine komplette Pelletheizung versehentlich nur die Förderung für einen Feinstaubfilter für eine Pelletheizung beantragt. "Das sind ihr viele Tausend Euro verloren gegangen", sagt die Verbraucherschützerin. Darüber hinaus hätten Energieberater meist auch Fristen für Anträge besser im Blick als Laien. "Zudem koste eine Energieberatung nicht so viel wie viele denken", sagt Ewen. Das seien zwar schon ein paar hundert Euro. "Aber im Verhältnis zu den Förderbeträgen ist diese Summe verschwindend gering."

Explodierende Kosten machen Bremer Bauherren zu schaffen

Bild: Radio Bremen
  • Steigende Nebenkosten werden für Bremerinnen und Bremer zur Belastung

    Gas wird immer teurer und Geringverdiener machen sich Sorgen, wie die Heizkosten zu bezahlen sind. Angespannt ist die Lage auch für Menschen mit Grundsicherung.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. September 2022, 19:30 Uhr